Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen
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(LifePR) - ifePR) - Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 144/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH .
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Datum: 05.02.2020 - 11:25 Uhr
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