InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Weihnachten: Die Regeln rund um die Feiertage

ID: 1780186

Welche Rechte haben Arbeitnehmer zwischen den Jahren?

(LifePR) - iertage bei manchen in Stress aus. Ärzte, Polizisten, Kellner ? viele Berufsgruppen müssen in der vermeintlich besinnlichen Zeit hart arbeiten. ARAG Experten erklären, welche Rechte zwischen den Jahren für Arbeitnehmer herrschen.
Arbeiten an Heiligabend, Weihnachten oder Silvester
Heiligabend und Silvester sind keine Feiertage, daher hängt es lediglich vom Wohlwollen des Arbeitgebers ab, ob die Tage frei sind oder ein halber oder ganzer Urlaubstag genommen werden muss. Der 25. und 26. Dezember dagegen sind gesetzlich festgelegte Feiertage, an denen das Arbeiten generell untersagt ist. Laut ARAG Experten sind im Arbeitszeitgesetz 16 Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot aufgeführt. So muss beispielsweise im Sicherheits- oder im Gesundheitswesen auch an Feiertagen eine Versorgung gewährleistet sein.
Das Diensthandy bleibt während der Feiertage abgeschaltet
Rein rechtlich ist niemand verpflichtet, Weihnachten ans Diensthandy zu gehen. Etwas anderes gilt nur, wenn Arbeit¬nehmer einen Bereit¬schafts¬dienst übernommen haben. Führungs¬kräfte können unter Umständen ebenfalls dazu verpflichtet sein. Alle anderen können laut ARAG Experten ihr Diensthandy aber beruhigt ausschalten.
Recht auf Feiertagszuschläge
Gesetzlich gibt es nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf sogenannte Feiertagszuschläge. Lediglich für geleistete Nachtarbeit an Feiertagen gibt es einen Aufschlag. Ansonsten steht dem an Sonn- oder Feiertagen schuftenden Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu. Allerdings gilt in den meisten Fällen nicht die gesetzliche Vereinbarung, sondern die vertragliche oder tarifvertragliche ? und dort kann dann auch das individuelle Recht auf mögliche Zuschläge festgelegt sein.
Zuschläge und Steuern
Glück im Unglück haben diejenigen, die an den gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen und einen Zuschlag erhalten. Es lohnt sich: Denn der Lohnzuschlag an Heiligabend ab 14 Uhr und an den Weihnachtsfeiertagen ist bis zu 150 Prozent und an Silvester ab 14 Uhr bis zu 125 Prozent des Grundlohnes von maximal 50 Euro pro Stunde steuerfrei, so die ARAG Experten.




Betriebsferien
Auch wenn die Urlaubsverteilung im Allgemeinen nicht im Ermessen des Arbeitgebers liegt, darf er Betriebsferien anordnen. Dabei sollte er auf zwei Dinge achten. Erstens sollte die Zwangspause in den Schulferien liegen, damit Eltern nicht benachteiligt werden und zweitens sollte er die verordnete Freizeit so früh wie möglich ankündigen, damit sich alle Arbeitnehmer darauf einstellen können. Hat der Betrieb jedoch einen Personal- oder Betriebsrat, darf der Chef nicht in Eigenregie entscheiden, sondern muss dessen Zustimmung einholen.
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.12.2019 - 09:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1780186
Anzahl Zeichen: 3106

Kontakt-Informationen:
Stadt:

17.12.2019 (lifePR) - Während viele Menschen um den Weihnachtsbaum sitzen und es sich mit Plätzchen



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 104 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Weihnachten: Die Regeln rund um die Feiertage"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.206
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 122


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.