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Haushaltsrede zur Einbringung des Haushalts 2020 am 16.12.2019

ID: 1779969

(LifePR) - ch im Ergebnishaushalt und Ausgleich im Finanzergebnis, d.h. genügend Geld im laufenden Betrieb zu erwirtschaften, um die Tilgungsleistungen für Investitionskredite und Hessenkasse bestreiten zu können, in 2020 und 2021 gelingt das allerdings nicht ohne eine moderate Erhöhung der Kreisumlage.

2. Volumen für den Planungszeitraum 2020/2021:

2.1. Ergebnishaushalt Aufwendungen von 386,4 Millionen Euro, Erträge von 387,1 Millionen Euro, damit ein positiver Saldo von etwa 1,8 Millionen Euro
2.2. Finanzhaushalt: Einzahlungen und Auszahlungen für Verwaltungstätigkeit, Investitionen und Schuldentilgung summieren sich auf 412,1 Millionen Euro; der Zahlungsmittelbestand, das heißt der Bestand unserer Girokonten wird unverändert bleiben, ein leicht positiver Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit abzüglich der Kredittilgungen wird vollständig zur Finanzierung der Investitionen verwendet.

3. Inhaltliche Schwerpunkte eines jeden Budgetplans sind naturgemäß unsere gesetzlichen Aufgabenschwerpunkte Sozial- und Jugendhilfeträgerschaft und Schulträgerschaft.

  • wie in den Vorjahren auch wenden wir im Sozialbereich, hier zähle ich auch die Umlage an den LWV dazu, in den kommenden beiden Jahren rund 260 Millionen Euro und damit nahezu zwei Drittel des geplanten Volumens auf
  • als Schulträger nehmen wir für die laufenden Kosten gut 76 Millionen Euro in die Hand, das sind etwa 20% aller Aufwendungen

Den 3. Platz teilen sich mit jeweils etwa 14 Millionen Euro die Bereiche

  • Gesundheitsdienste und
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung, hier schwerpunktmäßig für die Organisation des Rettungsdienstes, Brand- und Katastrophenschutzes

gefolgt von den Aufgabenfeldern

  • Bauen, Wohnen und Verkehr mit einem deutlichen Schwerpunkt auf der Unterhaltung der Kreisstraßen
    • Natur- und Landschaftspflege, Landwirtschaft, Wirtschaft und Tourismus,

für die in den kommenden 2 Jahren jeweils etwa 11 Mio. Euro aufgewendet werden

  • und schließlich fließen in den unter den Schlagworten Kultur, Erwachsenenbildung und Sport zusammenfassten Bereich zusammen rund 5,5 Mio. Euro.

Veränderte Zuständigkeiten

Im letzten Jahr habe ich Ihnen an dieser Stelle ausführlich erläutert, welche einzelnen Aufgabenfelder sich jeweils in diesen Bereichen wiederfinden. Daran hat sich im Grunde nichts wesentlich verändert, so dass ich Ihnen eine Wiederholung ersparen will, sie können im Haushaltsplan bei den wie immer ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Produkten nachlesen, wofür die veranschlagten Mittel eingesetzt werden. Ich möchte hier nur diejenigen Aspekte etwas vertiefen, die diesen Doppelhaushalt deutlicher als alle anderen prägen: im Ergebnishaushalt sind das die veränderten Zuständigkeiten bei der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe.

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe hat der Bundesgesetzgeber mit Wirkung vom 01.01.2020 aus dem Sozialgesetzbuch XII herausgelöst und in das Sozialgesetzbuch IX gepackt. Der Landesgesetzgeber, der für die Regelung der Zuständigkeiten zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger zuständig ist, hat sich in Hessen am sogenannten ?Lebensabschnittsmodell? orientiert und festgelegt, dass der örtliche Sozialhilfeträger, also wir, alle Menschen mit Behinderung bis zum Ende ihrer Schulausbildung betreut. Außerdem ist der örtliche Träger auch für alle behinderten Menschen zuständig, die erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze der Rentenversicherung Eingliederungsleistungen beanspruchen. Diese Zuständigkeiten gelten zukünftig auch unabhängig davon, ob die Hilfen für ambulante oder stationäre Leistungen gewährt werden. Damit geht die Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien vom LWV auf den Landkreis über, im Gegenzug übernimmt der LWV aber nur wenige Fälle von erwachsenen Hilfeempfängern. Waren bisher rund 3,3 Millionen Euro an Eingliederungshilfe aufzuwenden, müssen wir nun für die kommenden beiden Jahre von jeweils rund 6 Millionen Euro ausgehen. Bei der Bedarfsschätzung orientieren wir uns dabei an den vom Landeswohlfahrtsverband für den zu übernehmenden Personenkreis übermittelten Nettoaufwendungen aus 2018.

Hilfe zur Pflege

Eine ähnliche Entwicklung ist bei der Hilfe zur Pflege zu erwarten. Auch hier ist im Zuge der Anpassung der Zuständigkeiten durch das Hessische Ausführungsgesetz zum SGB XII eine Verlagerung vom überörtlichen auf den örtlichen Träger vorgenommen worden, in diesem Hilfebereich übernehmen wir nun auch die Zuständigkeit für Menschen unter 65 Jahren. Außerdem tritt in diesem Sektor eine Mehrbelastung auf, weil die Unterkunftskostenanteile bei einer Heimunterbringung nur noch in reduziertem Umfang über die Grundsicherungsleistungen abgedeckt sind. Die beschriebenen Effekte werden zu einem um rund 25 % erhöhten Aufkommen für Hilfe zur Pflege führen, über den Planungszeitraum des Doppelhaushalts sind das weitere 2 Millionen Euro.

Noch nicht berücksichtigt sind bei den veranschlagten Summen die möglichen Auswirkungen durch das ebenfalls vom Bund beschlossene Angehörigen-Entlastungsgesetz, das einen weit größeren Personenkreis als bisher von Unterhaltsleistungen für Angehörige entbindet. Dies kann sowohl zu niedrigeren Erträge für bereits bestehende Hilfeempfänger als auch zu möglicherweise steigenden Antragszahlen führen.

Belastungsverschiebung

Diese extreme Belastungsverschiebung wird leider nicht durch eine adäquate Senkung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband ausgeglichen. Die diesem Haushaltsentwurf zu Grunde liegenden Berechnungen orientieren sich noch am sogenannten Eckwertebeschluss der LWV-Verbandsversammlung und führen unter dem Strich nur zu einer Belastungsreduzierung von rd. 600.000 Euro jährlich. Selbst wenn man den inzwischen vom Verwaltungsausschuss festgestellten Haushaltsentwurf des LWV heranzieht, der den Hebesatz nochmals leicht reduziert, beträgt die Einsparung nur rund 1 Million Euro jährlich, bei zusätzlichen Kosten von rund 3,7 Millionen. Wir bleiben also allein in diesen beiden Aufgabenfeldern in den nächsten beiden Jahren auf rund 5,5 Millionen Euro Belastung sitzen.

Personalaufwand

Bevor ich zum zweiten, diesen Doppelhaushalt prägenden Aufgabenschwerpunkt des Kreises, der Schulträgerschaft, komme will ich noch einige Anmerkungen zum Personalaufwand anschließen, der ja immer im Fokus der Beratungen des Kreistags und natürlich auch der öffentlichen Wahrnehmung steht. Hierzu gab es ja schon vor einigen Wochen, lange bevor Zahlen und Fakten auf dem Tisch lagen, einen kritischen Austausch über die Presse. Mir ist es wichtig, heute nochmals klarzustellen, dass Landkreisverwaltungen Dienstleister sind und die Dienstleistungen von Menschen erbracht werden. Und auch oder gerade in den Fällen, in denen die von unserer Verwaltung erbrachte Dienstleistung ?unbestellt? erbracht wird, im Bereich der Aufsichts- und Ordnungsverwaltung, löst jedes neue Gesetz, jede neue Verordnung und jeder neue Erlass zusätzliche Aufgaben, Kontroll- und Berichtspflichten aus. All das kann nur durch unsere Beschäftigten gestemmt werden. Daher appelliere ich an Sie alle, den Personalaufwand nicht zum alleinigen Maßstab der Bewertung der Haushaltspolitik des Landkreises zu machen, sondern immer in Verbindung mit den Leistungen zu sehen, die damit einhergehen. Wenn wir seriös bleiben wollen, müssen wir uns darüber verständigen, welche Leistungen wir für verzichtbar halten, welche Risiken wir tragen wollen, wenn wir Personalkosten reduzieren. Mit dem heute vorgelegten Haushaltsentwurf komme ich denen entgegen, die darauf verweisen, dass in den vergangenen Jahren im Jahresabschluss stets eine deutliche Einsparung bei den Personalaufwendungen erzielt wurde. Wir haben daher im Haushaltsjahr 2020 eine pauschale Einsparvorgabe in Höhe von 400.000 Euro vorgegeben, die durch zu vertretenden oder auch nicht zu verhindernde Verzögerung bei der Besetzung freiwerdender Stellen durch unvorhergesehenes Ausscheiden oder längerfristige Erkrankung von Beschäftigten erwirtschaftet werden kann. Für das zweite Planjahr des Doppelhaushalts ist diese pauschale Vorgabe nicht enthalten, hier haben wir aber keine Ausgabensteigerung gegenüber dem Vorjahr eingerechnet und uns aufgegeben, etwaige Tarif- und Besoldungserhöhungen damit zu kompensieren.

Investitionen im Schulbau

Den zweiten Aufgabenschwerpunkt, die Schulträgerschaft, möchte ich Ihnen gerne anhand der dafür vorgesehenen Investitionen näherbringen. Als Schulträger haben wir die äußeren Rahmenbedingungen von schulischer Bildung und Betreuung sicherzustellen. Nur wenn wir hier möglichst optimale Bedingungen für die Bildung schaffen und erhalten, können wir die zukünftigen Herausforderungen meistern und gewohnte Standards sichern oder ausbauen.

30 Millionen in zwei Jahren

Daher legt dieser Doppelhaushalt einen eindeutigen Schwerpunkt auf die Investitionen im Bereich schulische Bildung: wir investieren in den kommenden 2 Jahren insgesamt mehr als 30 Millionen Euro, davon rund 25 Millionen in Bau- und Ausstattungsmaßnahmen für Schulen. Das ist weit mehr als es unser üblicher Investitionsrahmen zulässt, und auch nur in diesem Umfang möglich, weil über das erwähnte KIP-II Programm Zuschüsse des Bundes im Umfang von 7,8 Millionen Euro und Darlehen des Landes über 4,2 Millionen Euro zugesagt sind.

Mit diesen Fördergeldern werden wir 4 Maßnahmen, der Kreistag hat das ja vor der Antragstellung so beschlossen, in den nächsten beiden Jahren durchführen:

  • die ersten beiden Bauabschnitte der Sanierung der Oberwaldschule in Grebenhain mit dem Neubau einer Aula und Mensa und der Sanierung der Unterrichtsräume für Naturwissenschaften und Arbeitslehre
  • die Komplettsanierung des 50 Jahre alten zweigeschossigen Werkstattgebäudes für den Fachbereich Metalltechnik an der Vogelsbergschule in Lauterbach,
  • die energetische Sanierung der Fassade des Werkstattgebäudes der Max-Eyth-Schule in Alsfeld und
  • die Errichtung eines neuen Mehrzweckgebäudes für die Stadtschule Alsfeld, das künftig sowohl als Aula als auch als Turn- und Sportraum für die Grundschule dienen soll.

Die größte Einzelinvestition nehmen wir in Schlitz vor, für den in 2020 vorgesehenen Rohbau und in 2021 geplanten Innenausbau der Gesamtschule Schlitzerland sind gut 9 Millionen Euro veranschlagt.

Einen weiteren Investitionsschwerpunkt bildet die digitale Ausstattung unserer Schulen mit einem Volumen von 3 Millionen Euro, jährlich 1,3 Millionen Euro davon stammen, teils als Zuschuss, teils als Darlehen, aus dem sogenannten Digitalpakt Schule aus Bundes- und Landesmitteln.

Investitionen in Kreisstraßennetz

Auch in unser großes Kreisstraßennetz investieren wir in den kommenden 2 Jahren wieder rund 3 Millionen Euro. Hier sind wir darauf angewiesen, dass alle Maßnahmen über die Projektförderung des Landes auch so bewilligt werden, wie wir das angemeldet haben, nämlich in 2020

  • den Ausbau der Ortsdurchfahrt Groß-Eichen der K 139
  • und die freie Strecke der K 48 zwischen den Gemündener Ortsteilen Hainbach, Otterbach und Rülfenrod

und schließlich in 2021

  • die Erneuerung der freien Strecke der K 98 zwischen den Freiensteinauer Ortsteilen Ober-Moos und Salz sowie
  • die K 92, die die Anbindung des Grebenhainer Ortsteils Metzlos an die Landesstraße 3079 sicherstellt.

Dabei haben wir uns bei der Prioritätenliste an der aktuellen Zustandserfassung der Kreisstraßen orientiert und uns, insbesondere bei Maßnahmen in Ortsdurchfahrten, mit der Standortgemeinde hinsichtlich etwa anstehender Sanierungsmaßnahmen am Wasser- und Kanalnetz abgestimmt.

Weitere Investitionen tätigen wir für Zuschüsse an Gemeinden für Bandschutzinvestitionen, die Sanierung des Erlenstadions in Alsfeld zur Sicherstellung des Schulsports am Schulstandort Alsfeld und in die IT-Technik der Verwaltung.

4. Kommunaler Finanzausgleich

Zum Dauerthema in der Haushaltsrede gehört ? zu unser aller Leidwesen ? auch der Kommunale Finanzausgleich. Sie wissen alle, dass die Landkreise zur Erledigung ihrer größtenteils von staatlichen Ebenen veranlassten Aufgaben in besonderem Maße auf die Solidarität der ?kommunalen Familie? angewiesen sind. Wir finanzieren uns zu einem seit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2016 immer kleiner werdenden Teil durch laufende Zuweisungen des Landes und sind zu einem immer größer werdenden Teil auf Einnahmen aus der Kreis- und Schulumlage angewiesen. Das hat auch damit zu tun, dass Entlastungsmaßnahmen des Bundes aufgrund der komplizierten föderalen Finanzverfassung häufig nicht direkt dort ankommen, wo die Belastungen ausgeglichen werden sollen.

Flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen

Ein gutes Beispiel dafür sind die vom Bund beschlossenen 5 Milliarden kommunale Entlastung für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen. Die zusätzliche Belastung tragen die örtlichen Sozialhilfeträger. Sie wird zu einem geringen Teil über die Beteiligung an den Kosten der Unterkunft für langzeitarbeitslose Menschen ausgeglichen. Weil hier eine verfassungsmäßige Obergrenze nicht überschritten werden darf, musste ein anderer, verfassungsgemäßer Weg für die Entlastung gefunden werden. Also wurde der kommunale Umsatzsteueranteil erhöht. Dieser fällt aber den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu, die ? zumindest in unserem Landkreis ?nicht die Sozialhilfeträger sind. Ergebnis: die Entlastung kommt nicht (direkt) bei den Belasteten an. Wir müssen uns die uns zugedachte Entlastung holen: durch eine bei Ihnen, meine Damen und Herren, unpopuläre Maßnahme: die Erhöhung der Umlage, die die Gemeinden an den Kreis entrichten. Damit die Gemeinden nicht über Gebühr belastet werden und ihre eigene finanzielle Leistungsfähigkeit nicht gefährdet wird, haben wir den Gesamtumlagehebesatz aus Schul- und Kreisumlage lediglich um 0,5 % erhöht, gegenüber bisher 54,26 % beträgt er nunmehr für die beiden kommenden Jahre 54,76 %.

Der Entwurf des Doppelhaushaltes entspricht allen Vorgaben. Er enthält wichtige Investitionen in die Zukunft wie zum Beispiel in Bildung, Gesundheitswesen, Kreisstraßen, Digitalisierung und Klimaschutz also in die Weiterentwicklung der Region und die Attraktivität der Region.

Dieser Doppelhaushalt stellt eine enorme Herausforderung an den Haushaltsausgleich durch weitere gesetzliche Verpflichtungen, die alleine durch uns zu tragen sind, dar. Deshalb sind wir gefordert, alle Einsparmöglichkeiten auszunutzen und auch die Digitalisierung stark voranzutreiben, um auch zukünftig ausgeglichene Haushalte erreichen zu können.

 





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Datum: 16.12.2019 - 15:00 Uhr
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16.12.2019 (lifePR) -

1. Der Doppelhaushalt erfüllt wieder sämtliche Vorgaben für einen H



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