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Welches Gutachte passt zu mir-

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(PresseBox) - Gerade wenn man vor einem Erwerb bzw. einem Verkauf einer Immobilie steht, so stellt sich doch oft die Frage, welches Gutachten man denn für den jeweiligen Fall heranziehen soll. Damit Sie für den jeweiligen Fall bestens vorbereitet sind und wissen welches Gutachten für welchen persönlichen Zweck herangezogen werden muss, stellen wir die einzelnen Gutachten anhand eines Vergleichs gegenüber, damit Sie sich einen Überblick darüber verschaffen können.

Welche Gutachtenarten gibt es und was beinhalten sie?

Prinzipiell gibt es drei verschieden Gutachtenarten, die je nach individuellem Anlass herangezogen werden können. Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Leistungsprogramm.

Das Kurzgutachten ist von allen drei Gutachten am ?einfachsten? gehalten. Einfach bedeutet in diesem Sinne allerdings nicht, dass die Qualität im Vergleich zu den anderen beiden Gutachten (Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten) nachlässt, sondern lediglich, dass die darin enthaltenen Daten auf das wesentliche reduziert wurden. Der ermittelte Verkehrswert ist bei allen Gutachtenarten derselbe. Kurzgutachten werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erstellt, die den Immobiliengutachtern als Richtlinie dient, um den realen und objektiven Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln. Kurzgutachten werden häufig dann herangezogen, wenn lediglich der Wert einer Immobilie ermittelt werden soll, um beispielsweise bei einem Erwerb eine genaue Vorstellung des eigentlichen Wertes zu bekommen.

Die Beleihungswertgutachten werden häufig von Banken in Auftrag gegeben, da somit überprüft werden kann, ob der Anwärter für einen Kredit die notwendige Bonität und somit über genügend liquide Mittel verfügt. Das Beleihungswertgutachten wird nach BelWertV ermittelt und wird ebenfalls nach strengen Vorgaben erstellt. Beleihungswerte werden im Bankwesen als der Wert bezeichnet, der eine Kreditsicherheit darstellt. Von diesem ermittelten Wert wird erwartet, dass unabhängig von Marktschwankungen, sich dieser über einen längeren Zeitpunkt halten kann.  Grundsätzlich ist zu vermerken, dass der Beleihungswert dem Verkehrswert gleichzusetzen ist, allerdings eine Erstellung des Gutachtens über ein anderes Wertermittlungsverfahren erfolgt und zudem andere Parameter stärker in die Gewichtung fallen.





Verkehrswertgutachten werden nach dem §194 des Baugesetzbuches (BauGB) ermittelt und werden gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen herangezogen. Ebenfalls werden Verkehrswertgutachten für steuerliche Angelegenheiten sprich für das Finanzamt erstellt, da nur diese bei eben genannten Institutionen Aussagekraft erhalten. Der Unterschied in der Erstellung von einem Verkehrswertgutachten, zu einem Kurzgutachten, liegt in der Ausarbeitung. Da für das Verkehrswertgutachten mehr Daten herangezogen werden müssen, um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, ist dieses logischerweise auch umfangreicher, als ein Kurzgutachten. Das liegt daran, dass beispielsweise für Gerichtsvorfälle eine genauere Dokumentation und Plausibilisierung des ermittelten Verkehrswertes aufgezeigt werden muss.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass in allen oben aufgeführten Gutachten immer der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt wird. Allerdings wird jedes Gutachten nach anderen Leitlinien erstellt, die nach der Prüfung des individuellen Vorfalls bei der Gutachtenerstellung herangezogen werden. Die Auswahl des richtigen Gutachtens hängt somit ganz von Ihrem Anliegen ab.

Ein Tipp: Die Heid Immobilienbewertung weist bundesweit kompetente und zertifizierte Immobiliengutachter auf, die von der IHK geprüft wurden. Diese weisen eine Zertifizierung nach IEC/ ISO 17024 auf und haben die Berechtigung, sich öffentliche Immobiliengutachter nennen zu dürfen. Die Sachverständigen können Immobiliengutachten erstellen, die gerichtsfest sind bzw. auch vor dem Finanzamt Bestand haben. Die Heid Immobilienbewertung steht Ihnen natürlich jederzeit bei Ihrem Anliegen, sowohl bei inhaltlichen-, als auch bei rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Die Sachverständigen für Immobilien freuen sich auf Ihre erste kostenlose Kontaktaufnahme.

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Datum: 14.12.2019 - 17:03 Uhr
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