InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Gilt das Umtauschrecht beim Weihnachtsbaum?

ID: 1778920

(LifePR) - umtauschen, sein Geld zurück verlangen oder den Kaufpreis mindern. Denn auch für einen mangelhaften Christbaum gelten nach Auskunft der ARAG Experten die Gewährleistungsrechte (Paragraf 437 Bürgerliches Gesetzbuch). Streng genommen darf der enttäuschte Kunde sogar Schaden- oder Aufwendungsersatz verlangen. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass der Käufer den Mangel zum Zeitpunkt des Kaufes nachweisen muss. Die so genannte Beweislastumkehr, bei der der Verkäufer innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf beweisen muss, dass die Ware nicht mangelhaft war, funktioniert bei einem Tanenbaum naturgemäß nicht. Daher sind Verbraucher bei verderblichen Waren ? wozu auch Pflanzen zählen ? in der Beweispflicht.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 12.12.2019 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1778920
Anzahl Zeichen: 1006

Kontakt-Informationen:
Stadt:

12.12.2019 (lifePR) - Wenn der Weihnachtsbaum schon nach wenigen Tagen seine Nadeln verliert



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 86 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Gilt das Umtauschrecht beim Weihnachtsbaum?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.208
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 90


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.