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Bußgeldvorwürfe im Winter mit Geblitzt.de anfechten (FOTO)

ID: 1771951


(ots) -
Lange, harte Winter sind in unseren Breitengraden eine Seltenheit geworden. Das
Phänomen des plötzlichen Wintereinfalls hingegen nimmt zu und stellt auch
Autofahrer vor große Probleme. Abrupt zugeschneite Straßen und Glatteis sind
gefährlich. Wer hier nicht aufpasst, muss zudem mit höheren Bußgeldern als unter
normalen Wetterbedingungen rechnen. Worauf Sie genau achten müssen, erklärt die
Coduka GmbH. Über das Berliner Legal-Tech-Unternehmen und dessen Online-Service
www.geblitzt.de können Bußgeldvorwürfe aus dem Straßenverkehr schnell und
einfach geprüft werden.

Tempoverstöße bei Schnee & Eis

Geschwindigkeitsvergehen sind im ganzjährigen Durchschnitt die Nummer eins unter
den Verkehrsverstößen. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber auch bei
winterlichen Wetterbedingungen ein besonderes Augenmerk auf den Tacho der
Verkehrsteilnehmer legt. Im Falle von Glatteis und schlechter Sicht durch Nebel
und zugeschneite Straßen ist allerdings kein Blitzer nötig - hier entscheidet
die Polizei mit gesundem Menschenverstand, ob der Betroffene mit angemessenem
Tempo gefahren ist. Ist dem nicht so, können 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
fällig werden.

Schneetreiben im Schilderwald

Besonders kniffelig wird es bei der Handhabung von zugeschneiten
Verkehrsschildern. Ist deren Form eckig wie bei Vorfahrtsschildern,
Stoppschildern und Hauptstraßenschilden, hat sich der Fahrer an die jeweiligen
Hinweise zu halten - ganz gleich, ob das Schild mit Schnee bedeckt ist oder
nicht. Bei runden Schildern ist die Nachsicht größer. "Gerade, wenn es sich um
ein Tempolimit-Schild handelt, kann der Betroffene nicht sehen, welche
Geschwindigkeit er einhalten muss", sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka
GmbH, und fügt hinzu: "Wer hier geblitzt wird, sollte seinen Anhörungsbogen oder
Bußgeldbescheid bei www.geblitzt.de einreichen. Genau für solche Fälle gibt es




unseren Service."

Weitere Winter-Tücken für Autofahrer

Natürlich gibt es noch mehr potenzielle Vergehen, die im Winter ein Verwarnungs-
oder Bußgeld nach sich ziehen können. Diese reichen über Vorkehrungen bei
Fahrtantritt wie Eiskratzen über die korrekte Bereifung bis hin zur angemessenen
Beleuchtung:

- Ein nicht vom Schnee befreites Autodach (25 Euro)
- Windschutzscheibe wurde nicht ausreichend freigekratzt (10 Euro)
- Verschneites Kennzeichen (5 Euro)
- Fehlende winterliche Bereifung der Bezeichnung M+S bei Glatteis
oder Schneeglätte (1 Punkt / 60 Euro)
- Eine generelle Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht
- ausgenommen, entsprechende Schilder weisen darauf hin. Sind
Schneeketten montiert, beträgt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (Bußgeld, Punkte und Fahrverbot
werden je nach Höhe der Überschreitung verhängt)
- Den Motor zwecks Enteisung warmlaufen lassen (10 Euro)
- Bei Schneefall ohne Abblendlicht fahren (außerorts: 1 Punkt / 60
Euro; innerorts: 25 Euro)

E-Scooter im Winter - (k)ein Problem?

Seit ihrer Einführung haben die Elektrotretroller auch in Deutschland für
mächtig Wirbel gesorgt. Besonders die Unfallgefahr für ihre Nutzer und
involvierte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger wurde heiß diskutiert. Mittlerweile
hat sich die Aufregung etwas gelegt. Aber wie steht es mit dem Einsatz von
E-Scootern in der kalten Jahreszeit? Ist doch die Gefahr eines Zusammenstoßes
oder Hinfallens bei Glatteis und Schnee deutlich erhöht. Das hat auch der TÜV
erkannt und fordert E-Scooter bei zu starker Glätte aus dem Verkehr zu ziehen.
Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür noch nicht. Einige Verleiher haben
jedoch bereits reagiert und wollen ihre Fahrzeuge bei extremen Winterwetter für
Kunden sperren. Zudem sollen neue Modelle mit dickeren Reifen und stärkeren
Bremsen versehen werden, um so den Anforderungen des Winters zu entsprechen.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstößen arbeitete die
Coduka GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen
Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die
Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 %
besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das
kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle
deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund
des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.



Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse(at)coduka.de

Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.11.2019 - 10:20 Uhr
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