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4 Jahre Haft für Bochumer Kosmetikerin und Influencerin / Gerichtsurteil unterstreicht die von der DGBT geforderte Verschreibungspflicht und Zertifizierung bei Fillerbehandlungen (FOTO)

ID: 1770493


(ots) -
Heute wurde im Landgericht Bochum das Urteil im ersten Prozess gegen eine
29-jährige Kosmetikerin und Influencerin gefällt, die aufgrund unsachgemäßer
Behandlung mit Hyaluronsäure in 36 Fällen der schweren Körperverletzung und des
Betruges angeklagt war. Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der
Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe ästhetische Behandlungen ohne
erforderliche Qualifikationen durchgeführt und verurteilte die junge Frau heute
zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie einer Geldstrafe von 36.000 Euro.
Damit unterstreicht das Gericht die Forderung der Deutschen Gesellschaft für
ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT), die Fillerbehandlung
ausschließlich in die Hände von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spezieller
Fortbildung zu legen. Zudem plädiert die DGBT e.V. eine Verschreibungspflicht
für Hyaluronsäurefiller einzuführen, um die Patientensicherheit zusätzlich zu
steigern.

Im September erhob die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen die 29-jährige
Kosmetikerin wegen des Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz in Tateinheit mit
schwerer Körperverletzung, Betrug und Steuerhinterziehung. Die Geschädigten
erlitten nach fehlerhaft durchgeführten Hyaluronsäure-Injektionen in Lippen und
andere Gesichtsbereiche unter anderem Infektionen, Lähmungen und
Gefäßverletzungen. Insgesamt ging die Staatsanwaltschaft von mindestens 36
Geschädigten in einem Tatzeitraum von Januar 2017 bis April 2019 und einem
steuerlichen Schaden von über 780.000 Euro aus.

Das Urteil im zweiten Prozess gegen die 26-jährige Cousine, die ebenfalls ohne
Erlaubnis als Heilpraktikerin tätig war, wird im Laufe des Monats erwartet.
Angeklagt wurde sie in 34 Fällen wegen Betrug und schwerer Körperverletzung. Der
steuerliche Schaden im Tatzeitraum zwischen Februar 2015 und April 2019 beträgt




etwa 1,3 Millionen Euro.

Gesetzeslage eindeutig - aber nicht ausreichend

Nur approbierte Ärzte dürfen uneingeschränkt mit Fillern und Botulinum
behandeln, Heilpraktiker eingeschränkt mit Fillern - dies sogar ohne eine
entsprechende Zusatzausbildung. Allen anderen Berufsgruppen, auch
Kosmetikerinnen, sind invasive Behandlungen mit Botulinum und Fillern untersagt.
Botulinum ist in Deutschland verschreibungspflichtig, Filler sind es nicht, da
sie als frei verkäufliches Medizinprodukt eingestuft sind. Aufgrund dieser
juristischen Lücke ist es Nicht-Ärzten möglich, Filler rezeptfrei zu beziehen
und illegal an Patienten anzuwenden. Vor diesem Hintergrund sieht die DGBT bei
der Bewertung von Fillern als Medizinprodukt akuten Handlungsbedarf. "Um die
Fillerbehandlung durch Nicht-Ärzte zu beenden, setzt sich die DGBT bei der
Bundesregierung und den zuständigen Behörden nachdrücklich dafür ein, für
Hyaluronsäure-Filler eine Verschreibungspflicht einzuführen. Entsprechende
Anträge wurden bereits gestellt. Dieser Vorstoß wird übrigens durch alle
führenden Fachgesellschaften in diesem Bereich unterstützt", erläutert Dr. med.
Klaus Hoffmann, Beauftragter der DGBT für diesen Arbeitsbereich.

In der Realität sind Regelverstöße in ominösen Instituten bis hin zu
Friseursalons an der Tagesordnung. Nach ersten Präzedenzfällen setzt die DGBT
daher auf juristischer Ebene erfolgreich Unterlassungen und Abmahnungen gegen
"schwarze Schafe" durch, die nicht nur gegen geltendes Recht verstoßen, sondern
auch das Wohl von Patienten massiv gefährden.

Kompetenz und Sicherheit als oberste Priorität

Komplikationen sind bei sachgerechter Botulinum- und Fillerbehandlung zwar eher
selten, können aber bei Hyaluronsäure-Injektionen von ästhetischen "Unfällen"
über Infektionen bis zu gefährlichen Gefäßkomplikationen mit Nekrosen und
schließlich zur Erblindung führen. "Den meisten Patienten ist nicht klar, dass
derartige Risiken bestehen und leider auch den ''Laien-Behandlern'' nicht. Deshalb
sollte jeder Anwender im Notfall kompetent und rasch mit Nebenwirkungen umgehen
können", erläutert Dr. med. Boris Sommer, der 1. Vorsitzende der DGBT. "All dies
ist Ärzten möglich, die sich entsprechend fortbilden und zum Beispiel das
Medikament Hyaluronidase im Kühlschrank bereit halten können, um es bei
schwerwiegenden Komplikationen einzusetzen", so Sommer weiter.

Fortbildungen und Zertifizierungen für Ärzte

Ärzte verfügen bereits über eine fundierte Ausbildung, solides anatomisches
Wissen und kennen die korrekten, hygienischen Injektionstechniken. Da es keine
feste Weiterbildungsordnung für Botulinum und Filler gibt, bietet die DGBT
industrieunabhängige, von den Ärztekammern zertifizierte Fortbildungen an, um
die ästhetischen Injektionsverfahren mit Botulinum und Fillern als medizinisch
sichere und seriöse Therapien anzubieten - dem zentralen Anliegen der DGBT.

Weitere Informationen zur DGBT, für Ärzte und Patienten, finden sich unter
www.dgbt.de.

Über die DGBT e.V.

Faltenbehandlungen mit Botulinum Typ A sowie Fillern sind in Deutschland die
häufigsten ästhetischen Eingriffe. Da es keine medizinische Fachgesellschaft
gab, die sich ausschließlich dieses Themas angenommen hätte, haben sich
Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Disziplinen zusammengeschlossen und
2006 die erste "Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Botulinum- und
Fillertherapie e.V.", kurz DGBT, gegründet.

Ziele der DGBT e.V.

Zentrales Anliegen der DGBT ist es, wissenschaftlich fundiert sowohl über
Botulinum als auch Filler und deren Einsatzmöglichkeiten in der ästhetischen
Medizin, insbesondere in der Faltenbehandlung, zu informieren, Vorurteile
abzubauen und Vertrauen zu schaffen. Dafür arbeitet sie eng mit anderen
Fachverbänden und ausgewiesenen Experten zusammen.

Ein weiterer zentraler Fokus ist die Qualitätssicherung in der Ausbildung. Die
DGBT setzt sich schwerpunktmäßig dafür ein, dass Ärzte auf Basis einer
wissenschaftlich-theoretischen sowie praktischen Aus- und Weiterbildung die
ästhetische Botulinum- sowie Fillertherapie sicher handhaben und einsetzen.
Dafür bietet die DGBT standardisierte, von den Ärztekammern zertifizierte
Schulungen an, die durch regelmäßige Updates im Rahmen von Fachtagungen und
digitalen Weiterbildungsformaten ergänzt werden. Die DGBT hat hier einheitliche
Qualitätsstandards in der Ausbildung für Ärzte geschaffen, durch welche die
Therapie mit Botulinum und Fillern noch sicherer werden.



Pressekontakt:
Melany Müller
3K Agentur für Kommunikation GmbH
Feldbergstraße 35 · 60323 Frankfurt/M.
Telefon: 069/97 17 11-13
E-Mail: presse(at)3k-kommunikation.de

Original-Content von: DGBT e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 13.11.2019 - 16:43 Uhr
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