Immer der gleicheÄrger: Trinkgeld an Bord
(LifePR) - nen vorgeschlagenen Betrag ? meist liegt dieser bei ca. 10 Euro pro Person und Nacht ? auf das Bordkonto buchen. Der Passagier hat dann die Möglichkeit, den Betrag zu kürzen, zu streichen oder zu erhöhen ? wenn er diese versteckten Nebenkosten denn entdeckt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass diese Praxis für in Deutschland gebuchte Kreuzfahrten nicht erlaubt ist. Selbst wenn die Reederei ihren Sitz im Ausland hat. Nach der so genannten Preisangabenverordnung müssen hierzulande sämtliche Bestandteile eines Preises angegeben sein. Und diese Regelung darf nach Information der ARAG Experten nicht durch anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen außer Kraft gesetzt werden. Auch der Hinweis beim Check-In an Bord, dass das Trinkgeld nicht obligatorisch sei und gestrichen werden könne, reicht nicht aus (Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 2 U 1260/17).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/2189/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.10.2019 - 11:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1760465
Anzahl Zeichen: 1177
Kontakt-Informationen:
Stadt:
09.10.2019 (lifePR) - Das Thema Trinkgeld auf Kreuzfahrten führt immer wieder zu Unsicherheiten und
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 61 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Immer der gleicheÄrger: Trinkgeld an Bord"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).