Reiseversicherung muss bei Durchfall zahlen
(LifePR) - iserücktrittsversicherung auch dann zahlen muss, wenn Durchfall der Grund für einen Nichtantritt der Reise ist. In einem konkreten Fall erkrankte ein Mann kurz vor der lang geplanten Reise an einem Infekt und bekam so schweren Durchfall, dass er sich nicht in der Lage sah, die Reise anzutreten. Trotz Attestes weigerte sich die Reiseversicherung zu zahlen. Die Begründung: Sowohl am Flughafen als auch im Flieger und am Urlaubsort seien sanitäre Anlagen vorhanden. Zum Rücktritt bestehe also kein Grund. Doch für die Richter war es dem Mann nicht zuzumuten, die Reise mit unberechenbarem Durchfall anzutreten (Oberlandesgericht Celle, Az.: 8 U 165/18).
Weitere interessante Informationen unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 02.10.2019 - 12:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1758925
Anzahl Zeichen: 941
Kontakt-Informationen:
Stadt:
02.10.2019 (lifePR) - Die ARAG Experten weisen darauf hin
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 89 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Reiseversicherung muss bei Durchfall zahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).