Konkurrenz darf keine dienstliche Beurteilung schreiben
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(LifePR) - r Mitbewerberin um eine Stelle erstellt wurde, ist fehlerhaft. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg, bei der der Klage einer Arbeitnehmerin auf Entfernung der Beurteilung aus ihrer Personalakte stattgegeben wurde (Az.: 3 Ca 985/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg .
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Datum: 02.10.2019 - 09:13 Uhr
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02.10.2019 (lifePR) - Eine dienstliche Beurteilung
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