Kinder im Büro: fristlose Kündigung?
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(LifePR) - r eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten, rechtfertigt laut ARAG jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber (Az.: 3 Ca 642/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des ArbG Siegburg.
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Datum: 02.10.2019 - 09:15 Uhr
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02.10.2019 (lifePR) - Nimmt eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit
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