Kein Schadensersatz bei Abnutzung einer Wohnung
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(LifePR) - Eltern mit dem Ziel aufgewendet werden, dem Kind einen Studienplatz zu verschaffen, können nach Auskunft der ARAG Experten nicht als außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden und verweisen auf das entsprechende Urteil des FG Münster (Az.: 2 K 3783/18 E).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des FG Münster.
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Datum: 25.09.2019 - 09:13 Uhr
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25.09.2019 (lifePR) - Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine sogenannte Kapazitätsklage
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