Treppenhausdeko erlaubt
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(LifePR) - und Blumenampeln. Ein weniger blumig veranlagter Nachbar klagte dagegen vor Gericht. Doch da es keine Regelung unter den Eigentümern zur Dekoration des Treppenhauses gab und die Deko zudem den Rahmen des Üblichen nicht überschritt, durften die Blumen bleiben (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-13 S 94/18).
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Datum: 13.09.2019 - 09:38 Uhr
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13.09.2019 (lifePR) - Nicht jeder liebt Blumen. Aber in Maßen muss man nach Auskunft der ARAG Expert
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