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Proteste zeigen Wirkung: Behörde fordert zusätzliche Sicherheitsprüfungen für geplantes Flüssiggas-Terminal in Brunsbüttel

ID: 1746782


(ots) - Genehmigungsbehörde fordert umfangreiche Prüfungen
zur Sicherheit des Terminals für flüssiges Erdgas in Brunsbüttel -
Terminal laut Gutachten der Deutschen Umwelthilfe nicht
genehmigungsfähig - Nähe zu Chemiepark und atomaren Anlagen muss in
die Sicherheitsprüfung einfließen - Flüssiggas-Terminals an der
Nordseeküste sollen Import von Fracking-Gas aus den USA dienen - DUH
fordert Planungsstopp für klimaschädliche und gefährliche
Energie-Infrastruktur

Der Betreiber des geplanten Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel
muss umfangreiche Sicherheitsprüfungen nachweisen. Dazu rief das dem
Wirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein unterstellte Amt für
Planfeststellung Verkehr den Betreiber German LNG mit Schreiben vom
31. Juli 2019 auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt diesen
Schritt. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der DUH kommt zu dem
Ergebnis, dass das LNG-Terminal in Brunsbüttel aus Sicherheitsgründen
nicht genehmigungsfähig ist. Das Terminal soll insbesondere dem
Import von verflüssigtem Fracking-Gas aus den USA dienen.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für das LNG (liquified
natural gas)-Terminal in Brunsbüttel sollen nun mit
Störfallablaufszenarien mögliche Auswirkungen auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt geprüft werden.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Mit
den Prüfanforderungen gesteht das zuständige Ministerium ein, dass
die Deutsche Umwelthilfe mit dem Gutachten ungeklärte
Sicherheitsfragen aufgedeckt hat. Offenbar haben die Argumente die
Genehmigungsbehörde überzeugt, die Sicherheitsaspekte genauer unter
die Lupe zu nehmen. Damit sind wir dem Ziel, den Bau neuer fossiler
Infrastruktur für klimaschädliches Fracking-Gas zu verhindern, ein
Stück nähergekommen."

Das Gutachten der DUH vom Mai 2019 legt detailliert dar, dass die




Ansiedlung eines Störfallbetriebs wie dem LNG-Terminal am Standort
Brunsbüttel nicht zulässig ist. Dort können angemessene
Sicherheitsabstände zu benachbarten Schutzobjekten und
Gefährdungsquellen nicht eingehalten werden. Im geltenden
Bauplanungsrecht ist die Ansiedlung eines Störfallbetriebs am
Standort Brunsbüttel aufgrund der immissionsschutz- und
atomrechtlichen Störfallvorgaben ohnehin als unzulässig festgesetzt
worden.

In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich - neben Wohngebieten
und Betrieben etwa der chemischen Industrie - eine
Sonderabfallverbrennungsanlage sowie insbesondere drei atomare
Anlagen: das stillgelegte Atomkraftwerk Brunsbüttel, das
Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das im Bau befindliche
Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Die eingeforderten Untersuchungen geben auch den Kritikern vor Ort
wie dem "Klimabündnis gegen LNG" neue Hoffnung, dass die Entscheidung
über den Standort Brunsbüttel in einem transparenten Verfahren und
nach rein fachlich-rechtlichen Gesichtspunkten erfolgt.

Reinhard Knof von der Bürgerinitiative gegen Endlager-CO2: "Bisher
schienen die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen der
Bundesregierung der schleswig-holsteinischen Landesregierung
wichtiger zu sein als die Sicherheit der Menschen vor Ort. Wir
hoffen, dass die eingeforderten Untersuchungen die
Genehmigungsbehörde von der Gefährlichkeit des Standortes überzeugen.
Statt des Imports fossiler klimaschädlicher Energieträger, die zudem
noch Mensch und Gesundheit gefährden, streben wir eine innovative
Entwicklung für Brunsbüttel mit klimafreundlichen Technologien an."

Links:
Über den Link finden Sie folgende Dateien: http://l.duh.de/p190822
- Rechtsgutachten zur Genehmigungsfähigkeit des LNG-Terminals
Brunsbüttel
- Einwendung der DUH gegen die Anschlussleitung zum Terminal
- Linksammlung zum Import von amerikanischem LNG bzw. Fracking-Gas
nach Deutschland
- Lageübersicht LNG-Terminal in Brunsbüttel



Pressekontakt:
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger(at)duh.de

Dr. Reinhard Knof, Bürgerinitiative gegen Endlager-CO2 e.V.
0162-1389223, reinhard_knof(at)hotmail.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.08.2019 - 09:00 Uhr
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