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KBA ordnet Rückruf für 60.000 Mercedes GLK 220 an

ID: 1731968

Dieselfahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen – Weitere Modelle werden überprüft


(IINews) - München, 25.06.2019. Jetzt ist es amtlich: Daimler muss rund 60.000 Mercedes GLK 220 CDI wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Baujahre 2012 bis 2015 mit der Abgasnorm Euro 5.

Überraschend kommt der Rückruf nicht mehr. Schon im April war bekannt geworden, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dem Verdacht einer illegalen Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 220 nachgeht. Daimler ist es offenbar nicht gelungen, diesen Verdacht in einem Anhörungsverfahren aus der Welt zu räumen.

Konkret geht es bei der Abschalteinrichtung um eine sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorgt dafür, dass sich die Aufwärmung des Motoröls verzögert und dadurch weniger Stickoxide ausgestoßen werden. Allerdings ist die Funktion nur im Prüfzyklus aktiviert, während im normalen Straßenverkehr deutlich mehr Stickoxide in die Luft geblasen werden und der Grenzwert nicht eingehalten wird.

Daimler steht auf seinem bekannten Standpunkt, dass die Funktion keine unzulässige Abschalteinrichtung sei und hat Widerspruch gegen den Bescheid angekündigt. Das KBA lässt sich davon jedoch offenbar nicht beeindrucken und weitet seine Untersuchungen auch auf andere Mercedes-Modelle mit dem Motor OM 651 bzw. OM 642 aus. Nach Medienberichten hat das KBA bei der Prüfung des GLK 220 mit dem Motor OM 651 auch ein externes Gutachten eingeholt. Dieses Gutachten erhärtet offenbar die Auffassung, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.

Für Daimler kann das noch fatale Folgen haben. „Der Motor OM 651 wurde bei zahlreichen Modellen verwendet. Sollte bei weiteren Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung nachgewiesen werden, droht ein Rückruf von einem ganz anderen Ausmaß“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte.

Nachdem Mercedes schon im vergangenen Jahr europaweit rund 700.000 Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6b wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen musste, droht nun eine weitere große Rückruf-Aktion, von der diesmal Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 betroffen wären. Auch wenn Daimler immer wieder betont, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben, steckt Mercedes inzwischen tief im Abgasskandal. „Betroffene Mercedes-Kunden können ähnlich wie im VW-Abgasskandal Schadensersatzansprüche geltend machen“, so Rechtsanwalt Braun.





Der BGH hat Anfang des Jahres klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstellt und das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadenersatzpflichtig gemacht hat. „Mercedes-Käufer können von der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung profitieren. Zumal das Landgericht Stuttgart bereits entschieden hat, dass Mercedes wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Braun.


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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: braun(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 25.06.2019 - 17:42 Uhr
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