Wasserski ist gefährlich
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(LifePR) - von Verletzungen zu vermeiden. ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig. Es handele sich um eine potentiell nicht ungefährliche Sportart, deren Gefahren von der Allgemeinheit toleriert würden. Insbesondere müsse die Anlage nicht nach jedem Sturz abgeschaltet werden, wenn sich keine konkrete Gefahrenlage zeige (Az.: 8 U 13/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig.
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Datum: 19.06.2019 - 09:11 Uhr
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19.06.2019 (lifePR) - Von dem Betreiber einer Wasserskianlage kann nicht verlangt werden
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