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Online Glücksspiel ist illegal – Bezahldienst darf Zahlungen nicht leisten

ID: 1730256

Ministerium nimmt Zahlungsdienstleister in die Pflicht -Mitwirkungsverbot beim verbotenen Glücksspiel im Internet


(IINews) - München, 18.06.2019. Bis auf wenige Ausnahmen ist Online-Glücksspiel in Deutschland grundsätzlich verboten und auch strafbar. Angeboten wird es trotzdem, weil ausländische Anbieter das Verbot unterwandern und sich den Zugriff der deutschen Behörden entziehen. Dem will das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport einen Riegel vorschieben und hat einem international tätigen Zahlungsdienstleister Geschäfte im Zusammenhang mit Glücksspiel im Internet verboten. Die Regelung gilt nicht für Niedersachsen, sondern im gesamten Bundesgebiet, teilte das Ministerium am 17. Juni 2019 mit, ohne den Namen des Bezahldienstes zu nennen.

Durch das Verbot solle auch Druck auf andere Zahlungsdienstleister ausgeübt werden, ihre Bezahldienste nicht im Zusammenhang mit Glücksspiel im Internet anzubieten. Online-Glücksspiele sind nach dem in Deutschland geltenden Glücksspielstaatsvertrag bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich verboten. Ausländische Anbieter fühlen sich an das Verbot nicht gebunden und bieten ihre Glücksspiele weiterhin illegal an. Weil deutsche Behörden kaum Zugriff auf diese Anbieter haben, versucht das Ministerium diesen Markt nun auf andere Weise trocken zu legen und wendet sich an die Zahlungsdienstleister.

Grundlage dafür ist ebenfalls der Glücksspielstaatsvertrag, indem auch ein allgemeines Mitwirkungsverbot geregelt ist. Das Verbot richtet sich an alle, die am Zahlungsverkehr beim illegalen Glücksspiel beteiligt sind und verpflichtet sie zu entsprechenden eigenverantwortlichen Maßnahmen. Ohne die Zahlungsdienstleister ist Online-Glücksspiel kaum möglich. Halten sich die Zahlungsdienstleister nicht an das Verbot, kann die Behörde die Mitwirkung am Zahlungsverkehr untersagen. Von diesem Recht hat das Ministerium nun Gebrauch gemacht. Darüber hinaus steht es auch in Kontakt zu anderen Bezahldiensten, deren Mitwirkung am Online-Glücksspiel festgestellt wurde. Einige haben schon reagiert und die Zahlungen eingestellt.





„Glücksspiel im Internet ist mittlerweile ein Geschäft, mit dem Milliarden verdient werden. Dieses Geschäft wollen sich die ausländischen Anbieter nicht entgehen lassen. Verbot hin oder her. Ohne Zahlungsdienstleister fehlt dem Online-Glücksspiel jedoch ein wichtiger Teil seiner Infrastruktur. Insofern ist das Vorgehen des Ministeriums gegen die Zahlungsdienste nachvollziehbar. Ob es nachhaltig zum Erfolg führt, muss abgewartet werden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Banken und Zahlungsdienstleister stehen beim Online-Glücksspiel in der Pflicht und dürfen die notwendigen Zahlungen nicht durchführen. Das bedeutet auch, dass sich Spieler, die im Online-Casino Geld verloren haben, diesen Verlust ggfs. von der Bank zurückholen können, da diese die Zahlung, z.B. per Kreditkarte, hätte verweigern müssen. „Die Banken oder Bezahldienste haben in solchen Fällen ihre Kontrollpflichten verletzt und können in Anspruch genommen werden. Entsprechende Urteile der Amtsgerichte München und Leverkusen liegen bereits vor. Ebenso können die Spieler ihre Einsätze von den Veranstaltern zurückfordern, weil Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist“, so Rechtsanwalt Cocron.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 18.06.2019 - 17:07 Uhr
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Ansprechpartner: István Cocron
Stadt:

München


Telefon: 089/ 552 999 50

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