Keine Werbegeschenke von Apotheken
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(LifePR) - um geringwertige Gaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein handelt. Auch solche Werbegaben seien wettbewerbsrechtlich unzulässig, entschied laut ARAG der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 06.06.2019 (Az.: I ZR 206/17 und I ZR 60/18).
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Datum: 13.06.2019 - 09:13 Uhr
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13.06.2019 (lifePR) - Apotheken dürfen ihren Kunden beim Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimitt
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