Krankenkasse zahlt Echthaarperücke
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ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
(LifePR) - etzliche Krankenkasse dann die vollen Kosten ohne Begrenzung auf einen Höchstbetrag übernehmen muss. Dies hat nach Auskunft der ARAG das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 26.03.2019 im Fall einer an Schuppenflechte leidenden Frau entschieden und die Versorgung mit einer Kunsthaarperücke hier für unzweckmäßig erachtet.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Mitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen.
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Datum: 29.05.2019 - 09:07 Uhr
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29.05.2019 (lifePR) - Die Versorgung mit einem maßgefertigten Echthaarteil kann im Einzelfall aus me
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