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LG Ravensburg verurteilt Volkswagen Bank GmbH erneut

ID: 1721434


(ots) - Das Landgericht Ravensburg hat durch Urteil vom
07. Mai 2019 - 2 O 426/18 - gegenüber der Volkswagen Bank GmbH
entschieden, dass ein VW-Kunde den Autokredit zur Finanzierung seines
Dieselfahrzeuges nicht mehr bedienen muss. "Mit seiner neuen
Entscheidung hat das Landgericht Ravensburg seine Rechtsprechung aus
den früheren Urteilen vom 07. August 2018 - 2 O 259/17 - und vom 29.
Januar 2019 - 2 O 240/18 -zu den Fehlern in den Vertragsunterlagen
der Volkswagen Bank GmbH bestätigt", sagt der Hamburger Fachanwalt
Peter Hahn. In den beiden vorausgegangenen Entscheidungen urteilte
das Landgericht Ravensburg zudem, dass die Volkswagen Bank GmbH wegen
der fehlerhaften Vertragsunterlagen für die Nutzung des Fahrzeugs bis
zur Rückgabe keine Zahlungsansprüche gegen den Verbraucher hat.
Ausgehend von diesen Grundsätzen erhält der Kunde nicht nur eine an
das Autohaus gezahlte Anzahlung direkt von der Volkswagen Bank GmbH
zurück, wenn er sein Widerrufsrecht wegen der fehlerhaften
Vertragsunterlagen ausübt, sondern auch sämtliche Raten.

Der Kläger schloss am 10. März 2016 mit der Volkswagen Bank GmbH
einen Darlehensvertrag über die Finanzierung eines VW Golf. Sodann
widerrief der Kläger mehr als zwei Jahre später mit Schreiben vom 17.
August 2018 seine Willenserklärung zum Abschluss des
Darlehensvertrages. Die 14-tägige Frist zur Ausübung des
Widerrufsrechts beginnt nur zu laufen, wenn die Angaben im
Darlehensvertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. HAHN
Rechtsanwälte hatte im Rahmen ihrer Rechtsprüfung mehrere Fehler in
den Vertragsunterlagen der Volkswagen Bank GmbH festgestellt und
diese im Wege einer Feststellungsklage für den Kläger geltend
gemacht.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im
Vertrag führt rechtlich zur Rückabwicklung des Darlehens- und des




Kaufvertrages. Es handelt sich um sogenannte verbundene Geschäfte.
Wirtschaftlich kann das Widerrufsrecht im Dieselskandal daher
zielführend genutzt werden. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen
Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der
Widerrufsmöglichkeit ihres Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit
mehreren Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt
mehr als tausend Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten
nach Widerruf. Weitere Informationen finden Sie unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/widerrufsjoker-autokredit-widerrufen.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de

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Datum: 17.05.2019 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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