Eigenschutz gegen Starkregen
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(LifePR) - ifePR) - Der Eigentümer eines Wohngrundstücks kann von der Gemeinde grundsätzlich keinen Schutz vor Regenwasser aus dem angrenzenden abschüssigen Gelände einfordern. Der Grundstückseigentümer sei zu zumutbaren Vorsorgemaßnahmen selbst verpflichtet. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Mainz (AZ.: 3 K 532/18.MZ).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Mainz.
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Datum: 15.05.2019 - 13:11 Uhr
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