Welche Steuerklasse gilt?
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(LifePR) - die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Elterngeldberechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies hat laut ARAG das Bundessozialgericht am 28.03.2019 entschieden (Az.: B 10 EG 8/17 R).
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Datum: 03.04.2019 - 09:26 Uhr
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03.04.2019 (lifePR) - Wechselt der Elterngeldberechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für
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