Mietminderung, wenn das Warmwasser zu lange dauert
(LifePR) - reinste Wasserverschwendung. Man muss das Wasser minutenlang laufen lassen, bis es endlich warm wird. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies sogar ein Grund für eine Mietminderung sein kann. Entsprechend einer DIN-Norm muss das Wasser nach 30 Sekunden mit 55 Grad Celsius aus der Leitung sprudeln, ansonsten handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietminderung von bis zu fünf Prozent rechtfertigen kann, bis der Mangel behoben ist (Amtsgericht Berlin-Mitte, Az.: 7 C 82/17).
Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 29.01.2019 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1691369
Anzahl Zeichen: 766
Kontakt-Informationen:
Stadt:
29.01.2019 (lifePR) - Manche Warmwasserleitungen sind nicht nur nervig
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 126 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mietminderung, wenn das Warmwasser zu lange dauert"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).