Rheinische Post: Kommentar: Verbraucheranwalt EU
(ots) - VON MARTIN KESSLER Der Wettbewerb der
Kreditkartenfirmen findet für den Verbraucher eher im Verborgenen
statt. Der Händler zahlt seiner Bank für die Überlassung eines
Kartenautomaten eine Gebühr, die diese an die Kreditkartenfirmen
weitergibt. Der Verbraucher merkt zunächst nichts, zumal ihm seine
Bank die Kreditkarte oft nicht in Kosten stellt. Doch der Schein
trügt. Wenn Kreditkartenanbieter die Gebühren erhöhen, hebt auch der
Händler seine Preise an - für Kreditkarten- und Barzahler
gleichermaßen. Wenn also kein Wettbewerb zwischen Banken und
Kreditkartenfirmen herrscht, sind am Ende die Verbraucher die Dummen.
Das Unternehmen Mastercard hat die hohen Gebührenunterschiede in den
EU-Ländern ausgenützt, um kräftig die Hand aufzuhalten. Das hat die
energische EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hart bestraft
und ein eindeutiges Signal gesetzt: Wer unterschiedlich hohe Gebühren
in EU-Staaten für den eigenen Vorteil nutzt, muss mit hohen Strafen
rechnen, wenn er damit den Wettbewerb behindert. Ein Sieg für den
Verbraucher.
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Datum: 22.01.2019 - 20:47 Uhr
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