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Frei/Winkelmeier-Becker: Unrecht von Datendiebstähle angemessen erfassen

ID: 1687666


(ots) - Überarbeitung der computer- und datenbezogenen
Delikte dringend nötig

Zu den aktuellen Diskussionen nach dem bundesweiten Cyberangriff
auf Politiker und Prominente erklären der stellvertretende
Vorsitzende für Innen und Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Thorsten Frei, und die rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:

In einer Zeit, in der wir immer wieder mit Cyberangriffen
konfrontiert sind, müssen wir auch die strafrechtlichen
Rahmenbedingungen überprüfen, ob sie den aktuellen Anforderungen noch
gerecht werden. Das hat auch unser Fraktionsvorsitzender deutlich
gemacht.

Die Union hat sich daher schon bei den Koalitionsverhandlungen für
eine Überarbeitung der computer- und datenbezogenen Delikte und für
die Schließung von Strafbarkeitslücken eingesetzt. In der digitalen
Welt müssen die gleichen Regeln gelten, wie in der analogen Welt. Das
heißt auch, dass nicht in der digitalen Welt straffrei bleibt, was in
der realen selbstverständlich geahndet wird. Mit dem Gesetzesentwurf
des Bundesrats zum ''digitalen Hausfriedensbruch'' liegt schon lange
eine gute Grundlage vor, die das Justizministerium bisher leider
nicht aufgegriffen hat. Paragraf 202a Strafgesetzbuch reicht in
seiner jetzigen Form allein nicht aus, um das Unrecht bei
Datendiebstählen zu erfassen. Dabei geht es einerseits um die
Reichweite der Vorschrift, andererseits auch um das Strafmaß: Nach
geltendem Recht ist für das Ausspähen von Daten eine Freiheitsstrafe
bis maximal drei Jahre oder eine Geldstrafe vorgesehen. Ein normaler
Einbruchsdiebstahl kann dagegen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
nach sich ziehen. Den weitreichenden Folgen von möglichen materiellen
Schäden bis hin zu irreversiblen Verletzungen der Privatsphäre wird
das nicht gerecht.

Klar ist aber auch: wir alle müssen uns fragen, ob wir beim Umgang




mit den digitalen Medien noch sorgfältiger vorgehen müssen, etwa bei
der Verwendung von Passwörtern. Ähnlich wie in der realen Welt, wo
die Wohnungstür gesichert sein muss, gilt auch in der digitalen Welt
der Satz: eigene Wachsamkeit und strafrechtlicher Schutz müssen sich
ergänzen."



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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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Datum: 16.01.2019 - 15:42 Uhr
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