InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Trinkgeld - auch etwa für Chefin oder Chef? Aktuelle Informationen des Arbeitskreises Umgangsformen International (AUI)

ID: 1671561


(ots) - Die Gepflogenheit, dass diese kein Trinkgeld
bekommen sollten, hat sich überlebt. Wenn Führungskräfte dieselbe
Leistung erbracht haben wie Angestellte, etwa in den typischen
"Trinkgeldberufen" - Gastronomie, Hotel- und Taxigewerbe, Haarstudio
und vielen weiteren Dienstleistungsjobs -, ist es kein Tritt ins
Fettnäpfchen mehr wie früher, den finanziellen Dank bei der
Abrechnung dazuzugeben. Wer sich mit Blick auf alte Traditionen dabei
besser fühlt, dies zum Beispiel im Restaurant mit einem Satz wie:
"Für Ihr Team" zu begleiten, begeht damit auch keinen Formfehler.

Etwas Grundsätzliches vorweg: Ein Trinkgeld ist in Deutschland ein
freiwilliger Beitrag, der jedoch auf keinen Fall als Ersatz für einen
verbalen Dank oder ein ausgesprochenes Lob für gute Leistung
betrachtet werden kann. Es ist eine zusätzliche Gabe, sozusagen ein
"Dankverstärker", der in den entsprechenden Berufen in Deutschland
üblich bleiben sollte. Hier einige Tipps zum Tip in verschiedenen
Sparten:

Im Restaurant

Hier gilt die Faustregel: Zwischen fünf und zehn Prozent der
Rechnungssumme sind als Trinkgeld angemessen. Bei berechtigter Kritik
am Service ist es kein Fauxpas, sich auf "Heller und Cent"
herausgeben zu lassen.

Wollen Sie Ihr Lob durch "klingende Münze" ausdrücken, runden Sie,
bitte, nicht beispielsweise eine Rechnung von 28,80 Euro auf 29,00
Euro auf. Das wirkt eher wie ein Tadel. Bei kleineren Beträgen
wiederum gibt es keinerlei Verpflichtung, bis zum nächsten vollen
Euro dazuzulegen. Beispiel: Sie haben im Café 4,20 Euro zu bezahlen.
Dann sind Sie mit 4,50 Euro durchaus im Rahmen, wenn Sie sich gut
bedient gefühlt haben.

Sollten Sie auf einer Restaurantrechnung in Deutschland Hinweise
zur Höhe des erwünschten Trinkgelds finden, brauchen Sie solche
keinesfalls als bindend zu betrachten. Auch dann bleibt es in unserem




Land unverändert, dass es sich um eine freiwillige Gabe handelt.

Im Hotel

Sind Sie in einem Hotel der gehobenen Kategorie zu Gast, sehen Sie
am besten Bares für verschiedene Leistungen vor. Besonders angewiesen
auf einen zusätzlichen Obolus sind zum Beispiel Pagen als
Kofferträger. Zeigen Sie sich deshalb mit etwa 1 bis 2 Euro pro
schwerem Gepäckstück erkenntlich. Gibt es eine für die Wagen der
Gäste zuständige Person, die Ihnen die Arbeit des Autoparkens
abnimmt, ist dafür ein Trinkgeld ab 2 Euro üblich. Das gilt
ebenfalls, wenn sie Ihnen bei der Abreise Ihr Auto vor die Hoteltür
stellt.

An der Rezeption erwartet niemand einen finanziellen Dank für
Routine-Leistungen, beispielsweise Code-Karten beim Einchecken
anfertigen, Zimmerschlüssel oder Veranstaltungs- und Stadtpläne
herausgeben. Nehmen Sie jedoch für besondere Dienstleistungen Hilfe
in Anspruch - wie Theaterkarten besorgen, Blumen oder Präsente
organisieren, eine Stadtrundfahrt managen lassen - ist ein Trinkgeld
ab 2 Euro, je nach Aufwand, angemessen.

Lassen Sie sich vom Roomservice Speisen oder Getränke auf Ihr
Zimmer bringen, brauchen Sie die in der Gastronomie übliche
"Fünf-bis-zehn-Prozentregel der Rechnungssumme" nicht aufzustellen.
Es ergibt für den Arbeitsaufwand der Servicekraft keinen Unterschied,
ob sie zum Beispiel Speisen im Wert von 20 oder 50 Euro auf dem
Wagen/Tablett zu Ihnen befördert. Eine Belohnung von etwa 2 Euro pro
Auftrag ist empfehlenswert.

Zusatzwünschen im Bereich des Housekeeping wie zusätzliches
Bettzeug, eine Vase oder Toilettenartikel bringen lassen, wird
üblicherweise mit etwa 2 Euro honoriert. Bei der Abreise ist es Usus,
ein Trinkgeld für diejenigen im Zimmer zu hinterlassen, die es in
Ordnung gebracht und gepflegt haben - früher "Zimmermädchen" genannt.
Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Aufenthalts sowie der
Preiskategorie des Zimmers. Bewohnten Sie eine Woche eine
Luxus-Suite, liegt es nahe, dass Sie großzügiger sein werden, als
wenn Sie eine Nacht in einem "normalen" Zimmer verbracht haben. Im
letztgenannten Fall ist ein Betrag von 1 bis 2 Euro das Minimum.

Wohin Sie diesen Obolus legen ist unerheblich, wenn Sie ihn vor
dem Auschecken platzieren. Wollen Sie sich bereits während Ihres
Aufenthalts erkenntlich zeigen, ist es am sichersten, ihn der
entsprechenden Person direkt zu geben. Der Grund: Die Gepflogenheiten
und teils auch Anweisungen in den Hotels, von welcher Stelle und ob
überhaupt Geld genommen werden darf, solange ein Gast eingecheckt
ist, sind sehr unterschiedlich.

Im Taxi

Bei kürzen Fahrten wird in der Regel mindestens aufgerundet, etwa
von 9,60 Euro auf 10 Euro. Immer vorausgesetzt, der Service war
freundlich. Bei besonderem Engagement seitens der Befördernden ist
etwas mehr Großzügigkeit angebracht. Beispiele: Ihnen wurde Gepäck
bis zur Hotelrezeption gebracht, am Flugplatz ein Kofferkuli für Sie
geholt oder mehrere Einkaufstüten wurden bis vor Ihre Haustür
getragen. Dann sind 2 bis 3 Euro angemessen, wobei es "nach oben"
selbstverständlich wie in jeder Branche keinerlei Beschränkung gibt.

Im Haarstudio und Kosmetiksalon

Auch hier hilft die "Zwischen-fünf-und-zehn-Prozent-Berechnung"
bei der Entscheidung für die Höhe eines Trinkgeldes. Beispiel
Frisiersalon: Für die Leistungen waschen, schneiden, föhnen sind 43
Euro zu bezahlen. Dann ist "die prozentuale Mitte" in etwa ein Betrag
um 3 Euro. Wenn mehrere Personen diese unterschiedlichen Arbeitsgänge
ausgeführt haben, ist es Usus, den Betrag zu splitten, beispielweise
1 Euro für das Waschen - was oft von Auszubildenden übernommen wird -
und 2 Euro für die Fachkraft, die für die weitere Abwicklung
zuständig war. Beispiel Kosmetikbehandlung: Wenn sie 50 Euro kostet,
liegt die entsprechende Spanne zwischen 2,50 Euro und 5 Euro.

Bei der Paketzustellung und Lieferservices

Bislang zählten Paketzustellende nicht zu den typischen
Trinkgeldberufen in Deutschland. Dennoch war es schon immer eine
wertschätzende Geste, ihnen wie auch anderen - etwa denen, die
täglich pünktlich die Zeitung liefern - ein sogenanntes
Weihnachtstrinkgeld zu geben. Wer diese Praxis dahingehend ändern
möchte, bei jeder Zustellung eines Paketes den Dank für womöglich
schweres Schleppen bis in den x-ten Stock auch mit einem Obolus zu
unterstreichen, kann das ohne Fettnäpfchen-Gefahr tun. 1 bis 2 Euro
pro schwerem Paket sind hier angemessen.

Bei Lieferdiensten, etwa einem Pizzataxi, fällt ein
Weihnachtstrinkgeld meist aus, weil solche Dienstleistungen in der
Regel von unterschiedlichen Personen rund ums Jahr ausgeführt werden.
Da der Lieferumfang sehr unterschiedlich ist - er kann von einer
Pizzaschachtel über zehn Salatboxen bis zu zig Platten oder Kisten
reichen - lässt sich keine "Pi-mal-Daumen-Empfehlung" für die Höhe
eines Trinkgelds geben. Als Richtwert kann gelten: Eine Lieferung,
die mit einem Gang zu Ihrer Wohnungstür erledigt ist, wird mit einem
Obolus von 1 bis 2 Euro bedacht. Werden Ihnen hingegen beispielsweise
mehrere Kisten Getränke sogar bis in den Keller geschleppt oder
bekommen Sie ein ganzes Büffet geliefert, multiplizieren Sie am
besten den eben genannten "Grund-Betrag" mit der Zahl der dafür
benötigten Wege.

Trinkgeld auf Reisen

Alles bislang Dargestellte zum Trinkgeldgeben bezieht sich auf
innerdeutsche Gepflogenheiten. Bei Reisen in andere Länder ist es
wichtig, sich vorher über die dort herrschenden Sitten auch mit Blick
auf die Tips zu informieren. So kann einerseits ein Trinkgeld als
Beleidigung empfunden werden - etwa weitgehend in Japan - als auch
andererseits so gut wie Pflicht sein - Beispiel USA.



Pressekontakt:
Inge Wolff
Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)
Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge Training und
Coaching e. V. (BvKnigge)
Präsidentin Umgangsformen-Akademie Deutschlands e. V. (UAD)
Jenaer Straße 3
33647 Bielefeld
Telefon: 0175 7441118
E-Mail: inge.wolff.umgangsformen(at)t-online.de
Christian Götsch, Swinging World GmbH, 040/50058215,
christian.goetsch(at)tanzen.de

Original-Content von: Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Verkürzt die Wartezeit aufs Fest: Der Angel-Weihnachtskalender
In der neuen Show
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.11.2018 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1671561
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Hamburg


Telefon:

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 113 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Trinkgeld - auch etwa für Chefin oder Chef? Aktuelle Informationen des Arbeitskreises Umgangsformen International (AUI)
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Allgemeiner Deutscher Tanzlehrerverband - ADTV



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.212
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 2
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 196


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.