Raststätten: Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung
(LifePR) - ststätten mit Sanifair-Konzept einlösen kann. Der Kläger ist der Auffassung, Toilettenanlagen an Autobahnraststätten müssten kostenlos zur Verfügung stehen ? seine Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Unter anderem wurde dies damit begründet, dass es in Rheinland-Pfalz elf Raststätten und 43 unbewirtschaftete Autobahnrastanlagen mit kostenfreien Toiletten gäbe und damit bestünden für den Kläger genügend Möglichkeiten zur unentgeltlichen Toilettennutzung. Sofern der Kläger der Auffassung sei, es könne nicht von ihm erwartet werden, nach dem Tanken und Essen mehrere Kilometer zu einer kostenlosen öffentlichen Toilette zu fahren, möge eine solche Weiterfahrt zwar unangenehm sein, der Staat sei aber nicht von Rechts wegen verpflichtet, dem Kläger diese Lästigkeit zu ersparen, erläutern ARAG Experten (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 1 A 10022/18.OVG).
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 05.09.2018 - 10:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1646293
Anzahl Zeichen: 875
Kontakt-Informationen:
Stadt:
05.09.2018 (lifePR) - Ein Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Sanifair-Toilettenanlagen an rheinl
Kategorie:
Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Raststätten: Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ARAG SE (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).