InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

TÜV Rheinland: Sicherheitsabstand auf Sommerrodelbahn immer einhalten / Kinder dürfen erst ab acht Jahren alleine fahren / Technische Prüfungen vor der Saison / Nicht auf der Staße stoppen

ID: 1614222


(ots) - Schlittenfahren ist ein beliebter Freizeitspaß - auch
ohne Schnee. Sommerrodler können allein in Deutschland auf mehr als
130 Bahnen Hügel hinunter rollen oder rutschen. Damit das Vergnügen
sicher bleibt, sollten sich Rodler vor dem Start mit der Bahn
vertraut machen. Dazu gehört das Lesen der Benutzungshinweise, die
von Anlage zu Anlage variieren können. "Die meisten Unfälle sind
Auffahrunfälle. Sie passieren, weil Sommerrodler nicht auf den
Sicherheitsabstand achten oder auf der Strecke stoppen", sagt
Matthias Schmidt, Experte für die Sicherheit von Rodelbahnen bei TÜV
Rheinland. "Mindestens 25 Meter Abstand sollten die Fahrer zwischen
zwei Schlitten einhalten."

Nicht schneller als Tempo 40

Unfälle wegen zu hoher Geschwindigkeiten sind selten. "Die meisten
Anlagen verfügen über sogenannte Fliehkraftbremsen. Sie greifen
automatisch, wenn die Schlitten schneller als 40 Stundenkilometer
werden", so Schmidt. Trotzdem sollten Sommerrodler auf die Schilder
entlang der Strecke achten und an den gekennzeichneten Stellen
bremsen oder Fahrt aufnehmen. Kinder dürfen frühestens ab drei Jahren
in Begleitung eines Erwachsenen mitfahren. Erst ab einem Alter von
acht Jahren ist eine Alleinfahrt für Kinder zugelassen. "Eltern
sollten mit ihnen unbedingt die Vorschriften, die Bedienung des
Schlittens und die Bremspunkte besprechen. Denn Kinder sausen oft an
den ,Achtung Bremsen''-Schildern vorbei, weil sie diese gar nicht so
schnell lesen können", sagt der Experte.

Keine Sorge bei Regen

Während der Fahrt ist das Hinauslehnen oder gar Aufstehen
verboten, die Hände stets die Bremse und die Füße stehen fest auf den
Schlittenboden. Lose Gegenstände, lange Schals oder Tücher haben auf
den Bahnen nichts zu suchen. Setzt während der Fahrt Regen ein,
besteht kein Grund zu Sorge: "Einfach kontrolliert weiterfahren, die




Bremsen greifen auch bei Nässe", sagt der Experte. Sommerrodelbahnen
werden technisch streng überwacht. Vor der Saisoneröffnung prüfen
Sachverständige wie Matthias Schmidt den Zustand der Bahnen und Bobs
sowie sämtliche Sicherheitsvorkehrungen. Freizeitrodler sollten
deshalb auf das Prüfsiegel achten, das in der Regel im
Eingangsbereich angebracht ist.

Video von TÜV Rheinland zur Prüfung von Sommerrodelbahnen auf
Youtube unter https://www.youtube.com/watch?v=geEJlrFcmuQ



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Nicole Krzemien, Presse, Tel.: 0221/806-4099
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse(at)de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Es geht los! BALLY WULFF bringt TR 5 an den Start und punktet mit Jackpot-Lösungen
Beim Eurojackpot bleiben die 90 Millionen stehen / Eine weitere Woche Hochspannung und die Chance auf 20 Millionen in der zweiten Gewinnklasse (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.05.2018 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1614222
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

Köln


Telefon:

Kategorie:

Freizeit & Hobby


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 129 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Sicherheitsabstand auf Sommerrodelbahn immer einhalten / Kinder dürfen erst ab acht Jahren alleine fahren / Technische Prüfungen vor der Saison / Nicht auf der Staße stoppen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV Rheinland AG



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 92


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.