InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

ID: 1612668

Der Grund:
Die angeblich schlechte Luft in den Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.


(IINews) - In Deutschland werde laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen. Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen, Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet wird.

Vorwurf:
Vertragsverletzung. Mangelnde Überwachung der Autohersteller, dass die Vorschriften zum Schadstoffausstoß auch tatsächlich eingehalten werden. Verliert Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.

Dass die Bundesregierung im Gegensatz zu der US Regierung keine Sanktionen gegen die betroffenen Autobauer erlassen hat, ist nach Meinung von Experten rechtswidrig. Die Bundesregierung könnte wegen der Abgasmanipulation Bußgelder gegen die Hersteller verhängen und zwar 5000.- Euro je betroffenem Fahrzeug.

Durch die enge Verbandelung der Regierung mit der Autoindustrie sind die Bürger in ihren Rechten beeinträchtig und wirtschaftlich erheblich geschädigt worden. Obwohl den Verantwortlichen schon sehr früh klar war, dass es zu Fahrverboten kommen würde, lautete die Parole: „Mit uns gibt es keine Fahrverbote!“

Der Bürger wird für dumm verkauft:

Wie sonst kann man erklären, dass ein kleiner Verein wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. aus vielen Töpfen der Bundesregierung finanziert wird und dieser zum Dank dafür, gegen Städte in denen die Schadstoffwerte der Luft angeblich überhöht sind vor Gericht zieht. Die Politik verspricht ihren Bürgern, dass es keine Fahrverbote geben wird, finanziert aber gleichzeitig einen umstrittenen Verein der Fahrverbote vor Gericht erzwingen will.

Deutsche Umwelthilfe e.V.: ist das eine von einer großen Mitgliederzahl getragene Umweltorganisation?

Dieser Abmahnverein der seine traurige Berühmtheit alleine schon durch erreicht hat, dass er bei den Autohändlern mit der Abmahnung selbst banalster Verstöße abkassiert, hat offensichtlich weniger als 500 ordentliche Vereinsmitglieder.





Aus solch einer geringen Mitgliederzahl kann sich doch kein Mandat herleiten lassen mit dubiosen Klageverfahren die Gesundheit der Bevölkerung schützen zu wollen. Aber die Politik schaut diesem Treiben einer dubiosen Minderheit nicht nur zu, nein sie unterstützt das auch noch mit Millionen staatlicher Fördermittel.

Wenn die Medien über diesen Verein berichten, wird stets nur der Name „Deutsche Umwelthilfe“ benutzt. Die Rechtsform e.V. wird einfach weg gelassen.

Bei vielen Bürgern ist dadurch der Eindruck entstanden, es handele sich bei dieser „Deutsche Umwelthilfe“ um eine staatliche Einrichtung.

Durch das bewusste Weglassen der Rechtsform e.V. liegt der Verdacht nahe , dass damit erreicht werden soll, dass der Eindruck entstehen soll, der Verein vertrete ganz Deutschland und nicht nur eine bestimmte Region.

Die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ ist nach meiner Ansicht zur Täuschung geeignet, weil sie der Allgemeinheit den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs vermittelt und es sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltvereine in Deutschland handele - was ja nicht zutrifft, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.



Leseranfragen:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom(at)email.de
Internet:
https://dokudrom.wordpress.com
https://twitter.com/dokudrom



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Zwei Nachwuchstalente fahren mit ihren Ford Fiesta WRC auf das Podest der WM-Rallye Portugal (FOTO)
vbw mahnt Zukunftssicherung des Automobilstandortes Deutschland an - Gaffal fordert Innovationsstrategie von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 21.05.2018 - 15:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1612668
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:

Dieburg


Telefon: 060719816810

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 95 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Die EU verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.206
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 101


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.