EU-Mitgliedstaaten erkannten im Jahr 2017 mehr als eine halbe Million Asylbewerber als schutzberechtigt an
(ots) - Die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(EU) erkannten im Jahr 2017 538 000 Asylbewerber als schutzberechtigt
an. Dies entspricht einem Rückgang um fast 25% gegenüber 2016.
Zusätzlich nahmen die EU-Mitgliedstaaten fast 24 000 umgesiedelte
Flüchtlinge auf.
Syrer stellten auch im Jahr 2017 die größte Gruppe von Personen
dar, denen in der EU der Schutzstatus zuerkannt wurde, darauf folgten
Afghanen und Iraker. Von den 175 800 Syrern, die in der EU den
Schutzstatus erhielten, wurden mehr als 70% in Deutschland (124 800)
registriert.
Diese Daten über die Ergebnisse von Asylentscheidungen in der EU
werden von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union,
veröffentlicht.
Im Jahr 2017 wurde die größte Anzahl von Personen, denen der
Schutzstatus zugesprochen wurde, in Deutschland (325 400)
verzeichnet, gefolgt von Frankreich (40 600), Italien (35 100),
Österreich (34 000) und Schweden (31 200).
Von den Personen, denen im Jahr 2017 in der EU der Schutzstatus
zuerkannt wurde, erhielten 271 600 den Flüchtlingsstatus (50% aller
positiven Entscheidungen), 189 000 subsidiären Schutz (35%) und 77
500 eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (14%). Es ist
anzumerken, dass sowohl der Flüchtlingsstatus als auch der subsidiäre
Schutzstatus durch das EU-Recht festgelegt sind, während die
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen auf der Grundlage des
nationalen Rechts vergeben wird.
Die Anerkennungsrate von Asylbewerbern, d. h. der Anteil der
positiven Entscheidungen an der Gesamtzahl der Entscheidungen, lag in
erster Instanz in der EU bei 46%. Bei endgültigen
Berufungsentscheiden lag die Anerkennungsrate bei 36%. In Deutschland
betrugen diese Anteile 50% bzw. 40%.
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Datum: 19.04.2018 - 11:00 Uhr
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