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VW Skandal - Sensationsurteil gegen VW: Schadensersatz auch nach dem Update möglich, Landgericht Frankfurt verurteilt VW

ID: 1554970


(ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat vor dem Landgericht Frankfurt am
Main, 2-3 O 104/17 ein weiteres bahnbrechendes Urteil gegen die
Volkswagen AG auf Schadensersatz erstritten. Die Besonderheit liegt
darin, dass der Kläger auf seinen VW Amarok bereits am 03.02.2016 das
von VW angebotene Softwareupdate aufspielen ließ. Dies spielt nach
Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main jedoch keine Rolle für den
Schadensersatzanspruch gegen VW.

Der Kläger erwarb im Jahre 2013 von einem VW Händler (nicht direkt
von VW) einen VW Amarok. Als er feststellte, dass sein Fahrzeug von
dem Dieselskandal betroffen ist, wandte er sich an seine
Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH. Nachdem VW außergerichtlich die Ansprüche zurückwies, erhob der
Kläger vor dem Landgericht Frankfurt am Main Klage. Dieser Klage
wurde nunmehr im Wesentlichen stattgegeben.

Das Landgericht Frankfurt am Main begründet sein Urteil damit,
dass die Volkswagen AG bzw. der Vorstand einen Betrug gegenüber dem
Kläger begangen hat und deshalb auf Schadensersatz aus Delikt gemäß §
823 BGB haftet. Die Volkswagen AG hat den Kläger darüber getäuscht,
dass das Fahrzeug über gültige Bescheinigungen verfügt. Die
Volkswagen AG hat den Kläger über die Gesetzmäßigkeit der ihr
erteilten Bescheinigungen getäuscht. Bei dem Kläger wurde deshalb ein
Irrtum erregt. Der Kläger durfte davon ausgehen, dass das Fahrzeug
die EG-Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen hat, was
jedoch nicht der Fall ist. Dem Kläger ist ein Vermögensnachteil
entstanden. Mit dem Kaufvertragsschluss hat der Kläger ein
mangelhaftes Fahrzeug erworben und somit ein für ihn wirtschaftlich
nachteiliges Geschäft abgeschlossen. Aus prozessualen Gründen hat das
Landgericht auch angenommen, dass der Vorstand Kenntnis und Vorsatz




bezüglich des Betrugs hatte. Dies deshalb, weil die Volkswagen AG die
bisherigen Ermittlungsergebnisse unter Verschluss hält. Damit
verstößt sie gegen ihre sekundäre Darlegungslast. Die Volkswagen AG
wäre in dem Verfahren verpflichtet gewesen, die Ermittlungsergebnisse
offen zu legen.

Das Besondere an dem Urteil ist, dass es für den
Schadensersatzanspruch gleichgültig ist, ob das Softwareupdate
bereits aufgespielt wurde oder nicht. Maßgeblich ist alleine der
Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Zu diesem Zeitpunkt wurde der
Kläger betrogen. Dieser Betrug lässt sich nicht nachträglich durch
ein Update beseitigen. Damit haftet die Volkswagen AG auf
Schadensersatz. Dies hat das Landgericht festgestellt. Nach Ansicht
der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist
nunmehr der Kaufvertrag rückabzuwickeln und der Kläger muss sein Geld
zurück erhalten, ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt,
teilt mit: "Es ist ein weiteres bahnbrechendes Urteil. Aufgrund
dieses Urteils können nunmehr alle Geschädigten bundesweit, egal ob
sie das Update bereits aufgespielt haben oder nicht, ihre Fahrzeuge
an VW gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Es spielt auch
keine Rolle, ob durch das Softwareupdate nachteilige Folgen entstehen
oder nicht. Alleine aufgrund des Betruges ist eine Rückgabe des
Fahrzeugs oder anderweitiger Schadensersatz möglich. Die
Erfolgschancen der Geschädigten sind damit weiter gestiegen. Immer
mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Es
gilt jedoch leider: Nur wer klagt bekommt etwas. Alle anderen werden
leer ausgehen."

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 100 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 3.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
4.700 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit. In dem
renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger).



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.11.2017 - 18:06 Uhr
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