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Health Claims - EU-Gerichtshof manifestiert Verbrauchertäuschung

ID: 1554933


(ots) - Gesundheitsbezogene Angaben bei pflanzlichen
Stoffen und Zubereitungen können auch weiterhin ungeprüft auf
Verpackungen gedruckt und in der Werbung genutzt werden. Das ist das
Fazit aus der Abweisung einer Untätigkeitsklage, die der
EU-Gerichtshof heute beschieden hat. Dazu Dr. Norbert Gerbsch,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der
Pharmazeutischen Industrie (BPI): "Das Gericht hat versäumt, der
Kommission ein zeitliches Limit zu setzen, um nicht genehmigte
Werbeaussagen zu unterbinden. Es darf also weiterhin der Eindruck
erweckt werden, dass ungeprüfte, pflanzliche Lebensmittel einen
gesundheitlichen Zusatznutzen haben. Die Verbrauchertäuschung wird
auf unbestimmte Zeit mit dem Urteil manifestiert."

Bis heute hat die Europäische Kommission es nicht geschafft, die
Health Claims Verordnung aus dem Jahr 2006 komplett umzusetzen und
die gesundheitsbezogenen Aussagen für Botanicals zu prüfen. Diese
hatte festgelegt, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln
nur noch gestattet sind, wenn sie wissenschaftlich bewertet und von
der EU-Kommission zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung wurde
von der Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt, als
absehbar war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend
wissenschaftlich belegbar sind. Derzeit läuft das so genannte
REFIT-Verfahren.

Gerbsch: "Das Gericht hat die Chance vergeben, sich für den
Verbraucherschutz zu entscheiden. Es ist nun kaum absehbar, wie lange
der Verbraucher noch mit nicht überprüften und eventuell überzogenen
Werbeaussagen auf Lebensmitteln geblendet werden darf." Für sie ist
das Aussitzen der Health Claims Verordnung trügerisch. Pflanzliche
Produkte, die wie ein Arzneimittel anmuten, aber keiner behördlichen
Zulassung unterliegen, können nicht von überwachten und sicheren




Arzneimitteln unterschieden werden.

Einziger Lichtblick: Zwar hat das Gericht die Klage wegen
Untätigkeit der Kommission aufgrund fehlenden Rechtsschutzinteresses
abgewiesen, aber dennoch die unbefristete Verlängerung der
Übergangsfristen kritisiert. "Da müssen die Alarmglocken der Politik
schrillen! Sie muss endlich auf die zügige und vollständige Umsetzung
der Verordnung drängen", so Gerbsch. Der BPI fordert seit langem,
alle ausstehenden Bewertungsverfahren für gesundheitsbezogene
Aussagen von Botanicals schnellstens abzuschließen und hat mehrfach
an die Bundesregierung appelliert, endlich auf die Durchsetzung des
längst geltenden europäischen Rechts zu bestehen. Produkte mit nicht
geprüften Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt.



Kontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin), Tel. 030/27909-131, jrichter(at)bpi.de

Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.11.2017 - 16:30 Uhr
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