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Stillstand statt Impulse - NRW-Landesregierung plant den Klimaschutz im Gebäudebereich auszubremsen

ID: 1554295


(ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert Antrag der CDU- und
FDP-Fraktion auf Aussetzen der Energieeinsparverordnung - DUH stellt
"6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im
Gebäudebereich" vor

Die Fraktionen von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen haben einen
Antrag gestellt, der die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für
drei Jahre aussetzen soll. Für den Klimaschutz wäre dies aus Sicht
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) fatal. Das Vorhaben kommentiert
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:

"Mit dem Antrag offenbart die nordrheinwestfälische
Landesregierung ihren fehlenden Sachverstand. Mit hanebüchenen
Begründungen wird versucht, die energetischen Standards
herabzusetzen. Damit werden die Klimaziele im Gebäudebereich bewusst
aufs Spiel gesetzt.

Die Regierung in Nordrhein-Westfalen hängt dem Irrglauben an, dass
abgeschwächte Energieeffizienzstandards automatisch zu zusätzlichem
Wohnraum und zu sinkenden Mieten führen würden. Doch das Gegenteil
ist der Fall: Preise werden von Angebot und Nachfrage bestimmt. Im
Neubaubereich fallen andere Kostentreiber sehr viel stärker ins
Gewicht als Energieeffizienzstandards. Anstatt wirklich sinnvolle
Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum zu erarbeiten, werden
sogenannte "Bauexperten" und die "Fachwelt" zitiert und längst
widerlegte Argumente wieder aus der Schublade geholt.

Mit dem Antrag setzt die Landesregierung keine Impulse, sondern
sie schadet der gesamten Debatte. Anstatt die EnEV immer wieder in
Frage zu stellen und damit die Akteure zu verunsichern, braucht es
berechenbare und langfristige Ziele und Rahmenbedingungen, um die
Umsetzung planbar zu machen. Wer den Klimaschutz ernst nimmt, der
muss die Relevanz von Energieeffizienzstandards anerkennen."

Hintergrund:





Die Deutsche Umwelthilfe und der Deutsche Mieterbund fordern in
einem "6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträglichen Klimaschutz im
Gebäude":

- CO2-Emissionen als Bemessungsmaßstab der Energiebesteuerung
ergänzen. Die bestehenden Energiesteuern müssen um eine
CO2-Komponente erweitert werden, um die ökologischen Folgekosten
einzupreisen und so die Wettbewerbsfähigkeit von
Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Strom-Wärme-Anwendungen zu
erhöhen. Für die Sozialverträglichkeit ist es wichtig, mögliche
Verteilungseffekte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen zu prüfen
und einen Teil der Einnahmen aus Energiesteuern für die finanzielle
Entlastung einkommensschwacher Haushalte zu verwenden (z.B.
Heizkostenzuschuss, kostenlose Effizienzberatung). Für den
Mietwohnungsbereich ist eine Lösung zu finden, die verhindert, dass
Mieter mit höheren Energiekosten belastet werden, obwohl sie keinen
Einfluss auf den Energieträger oder Entscheidungen zu
Modernisierungsinvestitionen haben.

- Die Modernisierungsumlage anpassen. Der Paragraf 559 BGB muss
grundlegend überarbeitet werden. Insbesondere muss die
Modernisierungsumlage von elf auf sechs Prozent herabgesetzt werden.
Dadurch kann die finanzielle Last für Mieter gesenkt werden.
Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren darf die Miete wegen
energetischer Modernisierungen um nicht mehr als 1,50 Euro/m2
steigen.

- Fördermittel gezielt einsetzen und Anreize für Vermieter
schaffen. Das gelingt nur, wenn der Vermieter direkt von öffentlicher
Förderung profitieren kann und die Antragstellung weniger
bürokratisch erfolgt. Deshalb dürfen öffentliche Fördermittel nicht
länger auf die Modernisierungskosten angerechnet werden, sondern
müssen dem Eigentümer direkt zugutekommen. Hierdurch würde der
Vermieter auch gleichzeitig einen Ausgleich zu der deutlich
reduzierten Modernisierungsumlage erhalten.

- Steuerliche Anreize für energetische Sanierungen setzen. Die
steuerliche Förderung für selbstgenutzten Wohnraum muss mindestens
über zehn Jahre laufen, progressionsunabhängig durch Abzug von der
Steuerschuld. Das Fördervolumen muss mindestens 1,5 Milliarden Euro
pro Jahr betragen. Die Höhe und Voraussetzungen für den steuerlichen
Abzug sollten am CO2-Gebäudesanierungsprogramm ausgerichtet werden.

- Anpassung der Mietspiegelregelung vornehmen. Die energetische
Beschaffenheit eines Gebäudes muss verbindlich in die Mietspiegel
integriert und zu einem klaren Wettbewerbsfaktor werden. Es darf
keinen Automatismus zwischen der Mieterhöhung bei energetischer
Sanierung einiger Wohnungen und der Erhöhung der ortsüblichen
Vergleichsmiete für alle Wohnungen geben.

- Energetisch sanierten Wohnraum einkommensschwachen Haushalten
zugänglich machen. Kommunen und Gemeinden müssen ihrer hohen sozialen
Verantwortung gerecht werden. Wohnungsbestände müssen in kommunaler
Hand bleiben. Es müssen sozialverträgliche energetische
Sanierungsfahrpläne erstellt werden. Ein Klimawohngeld ist
einzuführen.



Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Geschäftsführerin
030 2400867-74, 0170 7686923, metz(at)duh.de

Paula Brandmeyer, Teamleiterin Energieeffizienz
030 2400867-97, brandmeyer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.11.2017 - 12:39 Uhr
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