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Peter Pane verbreitet Fake News / HANS IM GLÜCK erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH wegen falscher Tatsachenbehauptung

ID: 1553921


(ots) - Mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 17.11.2017 (Az.: 2.03 O 384/17) wurde gegen die Paniceus Gastro
Systemzentrale GmbH, Inhaberin der Marke Peter Pane, auf Antrag der
HANS IM GLÜCK Franchise GmbH eine einstweilige Verfügung wegen
unwahrer Tatsachenbehauptung erlassen.

Peter Pane hatte am 07.11.2017 in einer Pressemeldung ("Rückschlag
für Hans im Glück") mit Zitaten des Geschäftsführers Patrick Junge
falsch verlautbaren lassen, dass in einem Beschluss des Landgerichts
München I die Unwirksamkeit der von HANS IM GLÜCK ausgesprochenen
Kündigung festgestellt worden wäre. In Wahrheit hatten die Richter in
Bezug auf den aktuellen Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien
lediglich einen sogenannten Hinweisbeschluss erlassen, eine
Entscheidung über die Wirksamkeit von Kündigungen gab es hingegen
nicht.

"Paniceus hat damit gezielt eine falsche Aussage getätigt, die auf
eine angebliche Entscheidung des Gerichts hindeutet", so Johannes
Bühler, Geschäftsführer der HANS IM GLÜCK Franchise GmbH. "Obendrein
macht sich deren Geschäftsführer Patrick Junge diese unwahre
Behauptung offenkundig zu eigen, wie der Pressemeldung zu entnehmen
ist. Die Richter des Landgerichts München I haben erneut zu einer
Mediation aufgerufen, aber kein Urteil verkündet. Diese Falschmeldung
über den Prozessverlauf durch die Paniceus wurde sogar bereits
mehrfach von der Presse aufgegriffen. Zum Schutz unserer Marke,
Mitarbeiter und Partner müssen wir hier nun aktiv werden - das Maß
ist voll. Der Erfolg unseres Antrages auf Erlass einer einstweiligen
Verfügung zeigt, dass auch die Richter diese Aussage als falsch und
damit als geschäftsschädigend bewerten", stellt Bühler klar.

Bei der Entscheidung um die Rechtmäßigkeit der Kündigung von
Paniceus, die nach Ansicht von HANS IM GLÜCK wiederholt gegen den




Franchisevertrag verstoßen hat, geht es um einen
Schadensersatzanspruch von HANS IM GLÜCK in Höhe von 9,3 Millionen
Euro. Das erfolgreiche Burger-Konzept hat in der juristischen
Auseinandersetzung mit Patrick Junge bzw. Paniceus bisher alle
Verfahren vor Gericht gewonnen. Zuletzt bestätigte das Landgericht
München I Anfang September den Plagiatsvorwurf gegen Peter Pane im
Hauptsacheverfahren.

Die HANS IM GLÜCK Franchise GmbH ist ein national führendes
Unternehmen der Systemgastronomie mit Hauptsitz in München. Seit 2010
aktiv, ist das Franchisesystem mit aktuell 48 Burgergrills weiterhin
auf Wachstumskurs. Neben einem vielfältigen kreativen Angebot an
Burger- und Cocktailvariationen bieten die Burgergrills mit einer
einzigartigen Wohlfühl-Atmosphäre einen Moment des Glücks. HANS IM
GLÜCK steht für frische Zutaten, beste Qualität und ein ganz
besonderes gastronomisches Erlebnis.



Pressekontakt:
Pressestelle HANS IM GLÜCK / kiecom GmbH
Nicole Eismann
Telefon: +49 89 23 23 62 0
E-Mail: presse(at)hansimglueck-burgergrill.de

Original-Content von: HANS IM GLÜCK, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.11.2017 - 16:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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