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Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch möglich

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Wenn zwei Menschen gemeinschaftlich den Bund der Ehe eingehen, dann planen sie zum Zeitpunkt der Hochzeit ein gemeinschaftliches Leben. Der kirchliche Spruch "Bis das der Tod Euch scheidet" hat jedoch in der heutigen Zeit bedauerlicherweise ein wenig von seinem Zauber eingebüßt, da mittlerweile jede dritte Ehe wieder geschieden wird. Ein Ehevertrag vor der Hochzeit kann dieser Gefahr zwar nicht präventiv entgegenwirken, der Ehevertrag kann jedoch das Streitpotential nach der Scheidung enorm mindern.


(IINews) - Vorab sehr genau prüfen

In Bezug auf die Liebe klingt die Weisheit "drum prüfe wer sich ewig bindet, ob sich nicht noch etwas Besseres findet" zwar plump und fehlgeleitet, allerdings hat diese Weisheit im Hinblick auf den Ehevertrag durchaus Bestand. Wie kaum ein anderer Vertrag erfordert der Ehevertrag sehr viel Aufmerksamkeit, auch wenn er nachträglich noch geschlossen werden kann.

In früheren Zeiten war der Ehevertrag besonders für die finanziell Bessersituierten interessant, um das eigene Vermögen vor den Folgen der Scheidung zu schützen doch mittlerweile hat der Ehevertrag auch die breite Masse der Bevölkerung erreicht. Insbesondere der weibliche Teil der Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse an einem Ehevertrag, da sie durch Kindeserziehung und erwerbslosen Zeiten nach einer Scheidung merklich schlechter gestellt werden als der Ex-Partner. Mit einem Ehevertrag können sowohl Unterhalts- als auch anderweitige Ausgleichsforderungen auch nachträglich im Zuge der Scheidung vereinbart werden, so dass die Scheidung sehr viel schneller und auch erheblich einvernehmlicher durchgeführt werden kann.

Berufliche Träume verwirklichen und schützen

Der Ehevertrag, der auch nachträglich seine volle Rechtswirksamkeit erzielt, kann auch für Startups sehr interessant werden. Der Startup kann mithilfe des Ehevertrages auch nachträglich noch seine gegründete Firma schützen und damit auch seinen beruflichen Lebenstraum weiterhin verwirklichen. Bedingt durch die gesetzliche Regelung der Zugewinngemeinschaft wäre dies ohne einen entsprechenden Ehevertrag schlichtweg nicht möglich, da der Ex-Partner Ansprüche an das Unternehmen geltend machen könnte. Es empfiehlt sich daher, möglichst zeitig einen derartigen Ehevertrag zu schließen oder zumindest zeitnah nachträglich nach der Eheschließung.

Selbstverständlich können auch sämtliche Angelegenheit rund um den Nachwuchs in dem Ehevertrag nachträglich geregelt werden, um einen langwierigen und mitunter schmutzigen Rechtstreit vor dem Familiengericht aus dem Weg zu gehen. Wird ein Ehevertrag zeitig nachträglich vereinbart, so gibt es nach der Scheidung keine Grundlage mehr für Streitigkeiten, da der Ehevertrag auch nachträglich für alle Beteiligten Bestand hat.





Da ein Ehevertrag auch nachträglich noch individuell gestaltet werden kann, empfiehlt es sich, möglichst zeitig gemeinschaftlich einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und den Kontrakt dort aufsetzen zu lassen.

Ein Ehepaar, welches zwecks gemeinschaftlichem Ehevertrag auch nachträglich noch einen gemeinschaftlichen Fachanwalt für Familienrecht aufsucht, erhält die volle Rechtsberatung zu beiden Gunsten. Im Fall einer Ehescheidung kann selbstverständlich ebenfalls ein gemeinschaftlicher Rechtsanwalt aufgesucht werden, doch kann dieser Anwalt in der gängigen Praxis nur einen einzigen Part rechtlich vertreten. Gibt es allerdings einen Ehevertrag, so kann es auch nach der Scheidung keine unliebsamen Überraschungen oder gar Kriege vor Gericht mehr geben so dass beide Parteien ihren neuen Lebensweg beruhigt planen können.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lenhardt & Lenhardt Partnerschaftsgesellschaft wurde gegründet durch die Rechtsanwältin Chantal Lenhardt als Fachanwältin für Familienrecht und den Rechtsanwalt Marc Lenhardt. Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Familienrecht und im Arbeitsrecht.



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Lenhardt & Lenhardt
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Schumannstraße 27
60325 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (69) 975 46-290
Fax: +49 (69) 975 46-291
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Datum: 10.11.2017 - 13:44 Uhr
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