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Rheinische Post: Gericht entscheidetüber Islam-Unterricht

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(ots) - Kurz vor einer wichtigen Gerichtsentscheidung
über den islamischen Religionsunterricht an NRW-Schulen haben
Islamwissenschaftler und Vertreter der Landesregierung klar Stellung
bezogen. "Ich unterstütze prinzipiell den Vorstoß des Zentralrats der
Muslime und des Islamrats, als Religionsgemeinschaften anerkannt zu
werden. Es wäre allerdings fatal, wenn nur Verbände mit einem
bestimmten Islamverständnis in diese Position kommen", sagte Mouhanad
Khorchide, Leiter des Zentrums für Islamische Theologie an der
Universität Münster, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen
Post" (Samstagausgabe). Deshalb müssten auch Verbände wie etwa der
Liberal-Islamische Bund als Religionsgemeinschaft anerkannt werden.
Grundsätzlich dürften nur solche Verbände als Religionsgemeinschaften
anerkannt werden, die einen aufgeklärten und weltoffenen Islam
verträten und sich für die Beheimatung der Muslime in Deutschland
engagierten. Am 9. November wird das Oberverwaltungsgericht Münster
über eine Klage des Zentralrats der Muslime und des Islamrats
verhandeln, wenig später wird mit einer Entscheidung gerechnet. Die
beiden Verbände wollen als Religionsgemeinschaft anerkannt werden, um
künftig stärker auf den islamischen Religionsunterricht in den
Schulen Einfluss nehmen zu können. Der Islam-Unterricht in NRW steht
zurzeit unter der Schulaufsicht des Landes. Dabei berät sich das
NRW-Schulministerium - analog zu den Kirchen im christlichen
Religionsunterricht - mit einem Beirat, in dem Vertreter
verschiedener Islamverbände sitzen. "Diese schulgesetzlich
verankerte Mitwirkung ist zu begrüßen. Ich setze auf eine weiterhin
konstruktive Zusammenarbeit mit den in den Beirat berufenen
Vertreterinnen und Vertretern der islamischen Verbände sowie aus
Wissenschaft und Religionspädagogik", sagte dazu NRW-Schulministerin




Yvonne Gebauer (FDP). Auch Integrationsstaatssekretärin Serap Güler
(CDU) äußerte sich zur bevorstehenden Gerichtsentscheidung: "Ich
hätte ein Problem damit, wenn diese beiden Verbände als
Religionsgemeinschaften anerkannt würden."



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Datum: 21.10.2017 - 04:00 Uhr
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