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Forderung nach Abschaffung des Ersten und der Tagesschau ist ein Akt politischer Verantwortungslosigkeit

ID: 1543080


(ots) - Der NDR Verwaltungsrat hat den Wirtschaftsplan
2018 des Senders nach einer ersten Beratung an den Finanzausschuss
überwiesen. NDR Intendant Lutz Marmor wies in seiner Haushaltsrede u.
a. auf den Abschluss des Tarifvertrags zur Altersversorgung hin. Der
Abschluss werde dem NDR dabei helfen, in der laufenden
Beitragsperiode ausgeglichen zu wirtschaften. Zudem wirke er sich
auch in der Zeit danach stabilisierend auf den Rundfunkbeitrag aus.

Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Oktober-Sitzung im Rahmen
der Auftrags- und Strukturdebatte der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten auch mit den Äußerungen zu einer Abschaffung des
ARD-Gemeinschaftsprogramms "Das Erste" und der Tagesschau befasst.

Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende des NDR Verwaltungsrates:
"Die Bereitschaft einiger Politiker - aus welchen Gründen auch immer
- sich gegen die Informationsbedürfnisse der Gesellschaft zu stellen,
ist verantwortungslos. Die Tagesschau ist die meistgesehene und
vertrauenswürdigste Informationsquelle in Deutschland. Wer ihre
Abschaffung fordert, hat die Funktion des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks für die freie Meinungsbildung in der Gesellschaft nicht
verstanden."

Mit Blick auf den Bericht der ARD zur Auftrags- und
Strukturoptimierung an die Länder stellt der Verwaltungsrat fest,
dass im Mittelpunkt der Debatte die Fortentwicklung des Auftrags
stehen muss. Finanzielle Optimierungen entsprechen dem Gebot der
Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist jedoch, dass die ARD mit ihren
Angeboten Menschen erreicht und durch vielfältige Informationen
private und öffentliche Meinungsbildung fördert. Gräfin Kerssenbrock:
"Wenn die Menschen im Internet sind, dann muss auch der
öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet sein, weil sein Auftrag es
erfordert und nicht von Geschäftsmodellen Dritter abhängig gemacht




werden darf."

Ein weiteres Thema war die Umsetzung der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die im Mai 2018 als
unmittelbar geltendes Recht in Kraft treten wird. Der Verwaltungsrat
des NDR lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen NDR
Datenschutzstaatsvertrag ab. Zuerst ist zu prüfen, ob das
gegenwärtige Datenschutzrecht nicht bereits die Anforderungen der EU
erfüllt. Die beabsichtigte Ausweitung von Personal führt nicht zu
mehr Datenschutz, sondern nur zu Kosten- und Kompetenzproblemen.
Gräfin Kerssenbrock: "Die DSGVO sieht ausdrücklich ein Medienprivileg
vor, das den Gesetzgeber bestenfalls zu Änderungen formaler Verweise
veranlassen würde. Für die Presse wird schlank auf freiwillige
Einrichtungen (Presserat) verwiesen, für den NDR soll ein neues,
kostenmäßig aufgeblähtes System ohne Mehrwert gesetzlich fixiert
werden. Der Verwaltungsrat will die hohen Datenschutzstandards mit
unabhängiger Kontrolle im NDR weiter sichern. Nachbesserungsbedarf
besteht bestenfalls für die Presse."

Für den Personalbereich hat der NDR Verwaltungsrat drei
entscheidende Beschlüsse gefasst: Die Mitglieder des Verwaltungsrates
haben dem Abschluss des Tarifvertrages zum Fortbestand und zur
Weiterentwicklung der Altersversorgung, dem Abschluss des
Gehaltstarifvertrages im NDR sowie einer Änderung des
Redakteursstatuts einstimmig zugestimmt.

"Mit dem neuen Tarifvertrag über die Altersversorgung in der ARD
ist ein herausragender tarifpolitischer Durchbruch in der Geschichte
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gelungen. Gewerkschaften und
Sendeanstalten haben sich nach vier Jahren intensiver Verhandlungen
auf diesen 58-seitigen Kompromiss verständigt, der ein
flächendeckender Meilenstein ist", betonte Gräfin Kerssenbrock.
Diesem Ergebnis gelte es seitens der Länderparlamente und der KEF
Respekt zu zollen.

Der Tarifvertrag über die Gehälter der festangestellten
Mitarbeiter des NDR hat eine Laufzeit von zwei Jahren und endet am
31. März 2019. Die Tarifvertragsparteien haben u. a. vereinbart, die
Gehälter rückwirkend zum 1. April 2017 um 2,2 Prozent und zum 1.
April 2018 um weitere 2,35 Prozent zu erhöhen. Neben dieser
tabellenwirksamen Erhöhung der Gehälter um insgesamt 4,55 Prozent
gibt es weitere Verbesserungen bei den Ausbildungsvergütungen, dem
Familienzuschlag, beim Urlaubsgeld und bei der neuen Umwandlung von
Gehalt in fünf zusätzliche Urlaubstage.

Die Änderung des Redakteursstatuts für den Norddeutschen Rundfunk
beinhaltet eine stärkere Vertretung der freien Mitarbeiter des NDR
von derzeit drei auf zukünftig acht freie Mitarbeiter. Dadurch
erhalten sie ein angemessen größeres Gewicht im neu bezeichneten
"Redaktionsausschuss". Diese Regelung bedarf noch der Zustimmung des
NDR Rundfunkrates.



Pressekontakt:
Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Tel.: 040/4156-2300
Mail: presse(at)ndr.de

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Datum: 20.10.2017 - 15:29 Uhr
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