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Winterreifenpflicht in Deutschland und Ausland

ID: 1539649

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an


(IINews) - 11.10.2017. Wegen der bewährten O bis O-Regelung (Oktober bis Ostern) haben viele Autofahrer in Deutschland bereits die Winterreifen auf ihre Fahrzeuge aufgezogen. Jedoch kann von einer weißen Pracht noch keine Rede sein. Das kann Autofahrer dazu verleiten, die in Deutschland herrschende „situative Winterreifenpflicht“ zu ignorieren und weiterhin auf Sommerreifen unterwegs zu sein. Im Ausland können weitergehende Bestimmungen gelten. Was die Winterreifenpflicht bedeutet, welche Regelungen im Ausland bestehen und was bei Nichtbefolgung passiert, informiert die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Situative Winterreifenpflicht in Deutschland bedeutet, keine generelle, also termingebundene Winterreifenpflicht, sondern bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch etc. darf nur mit Winterreifen mit dem „Alpine-Symbol“ (Berg und Schneeflocke) gefahren werden. Neu ist, dass M+S-Reifen ohne das Schneeflockensymbol nur noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden dürfen. Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, riskiert man den Versicherungsschutz. Für das Ausland gelten oft weitergehende Bestimmungen.

Jürgen Buck, Vorstand der GVI, weist speziell in Hinblick auf die kommende Feriensaison in den Skigebieten darauf hin, dass sich die deutschen Autofahrer über die Bestimmungen der Winterreifenpflicht im Ausland informieren sollten. Winterreifen und Schneeketten bieten bei Schnee und Schneeglätte die besten Voraussetzungen für eine unfallfreie Fahrt in Deutschland und im Ausland.

Wer beispielsweise ohne Winterreifen im naheliegenden Ausland unterwegs ist, und die dort gültige unbedingte Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert mit einer „sommerlichen“ Bereifung hohe Bußgelder. Ganz zu schweigen vom eventuellen Verlust des Kaskoschutzes bei einem Unfall auf schnee- und eisglatten Straßen, mahnt der Fachmann weiter.

Ausführliche Informationen und Hinweise zur „Winterreifenpflicht – Was müssen sie beachten“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.





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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



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Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
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Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 12.10.2017 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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