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Hartz-IV-Bezug trotz Eigenheim?

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(LifePR) - eigenen vier Wänden wohnen, ein Recht auf Hartz IV? Nach Auskunft der ARAG Experten hängt dies im Wesentlichen von der Größe der selbstbewohnten Immobilie ab. Hier gibt es klare Regelungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes: Bei einem Vier-Personen-Haushalt werden beispielsweise Wohnhausgrößen bis 130 Quadratmeter als sogenanntes Schonvermögen angesehen. Für zwei Personen werden 90 Quadratmeter Eigenheim zugrunde gelegt. In einem konkreten Fall beantragte eine Eigenheimbesitzerin für ihren Lebensunterhalt einen Zuschuss vom Jobcenter. Der wurde ihr jedoch verweigert, da sie gemeinsam mit ihrer Tochter in einem 205 Quadratmeter großen Haus wohnte und daher nicht als hilfebedürftig galt. Sie musste das Haus also verkaufen. Und da sich so etwas nicht von heute auf morgen erledigen lässt, bekam die Hausbesitzerin zunächst Unterstützung des Jobcenters in Form eines Darlehens (Sozialgericht Detmold, Az.: S 18 AS 924/14, nicht rechtskräftig).
Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/



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Datum: 05.09.2017 - 09:17 Uhr
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05.09.2017 (lifePR) - Haben Immobilienbesitzer



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