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Ein Schulweg muss vor allem sicher sein / Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas (FOTO)

ID: 1523253


(ots) -
Tipps für den Alltag

Die Sommerferien sind in den vielen Bundesländern vorbei.
Zigtausende von Kindern und Jugendlichen machen sich wieder auf den
Schulweg und der birgt Risiken. Wie die Zahlen des Statistischen
Bundesamtes belegen verunglücken Kinder besonders am frühen Morgen,
zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule aus ist. Der
Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste
sein. Ein kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder
Schülerlotsen das Überqueren der Straße sicher machen.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät Eltern von ABC-Schützen,
die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und mehrfach
abzulaufen. Eltern sollten beim Üben Wert darauf legen, dass ein Kind
am Bordstein stehen bleibt, Blickkontakt zum Fahrer eines Fahrzeugs
sucht und die eigene Absicht deutlich macht, bevor es die Straße
wirklich überquert.

Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Deshalb
sollte man mit seinem Nachwuchs zu Zeiten unterwegs sein, zu denen er
üblicherweise zur Schule geht.

Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des
motorisierten Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt
besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und
Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie Dritten bei
einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten
Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden
sie in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt,
haften sie unabhängig von der Schuldfrage.

Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und
seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab.
Entscheidend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die
Konsequenzen ihrer Handlungen richtig einschätzen können.




Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in der
konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses
Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.

Wegen der Haftungsprivilegierung von unter Zehnjährigen müssen
Autofahrer stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr
nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt: vorsichtig
fahren, beide Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit
bremsbereit sein. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten
Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.



Pressekontakt:
Karin Benning
Tel. 09561/96-2084
Mail: Karin.Benning(at)huk-coburg.de

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Datum: 24.08.2017 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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