InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Erbschaftssteuer sparen

ID: 1522998

(LifePR) - r keine Erbschaftssteuer sparen ? hilfsbereite Nachbarn hingegen schon. Ein aktuelles Urteil macht jetzt Schluss mit der Ungleichbehandlung. In dem verhandelten Fall ging es um eine Frau, deren Mutter 2012 verstorben war. Zum Nachlass gehörte auch ein Bankguthaben in Höhe von 785.543 Euro. Die Frau hatte ihre Mutter seit 2001 gepflegt, auf eigene Kosten. Bei der Erbschaftssteuer in Höhe von 4.685 Euro berief sich die Frau auf einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro gemäß Erbschaftssteuergesetz. Hier heißt es: Steuerfrei bleiben ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 Euro, der bei Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Dies erkannte, wie bereits die Vorinstanz, auch der Bundesfinanzhof an und erklärte darüber hinaus, dass der Begriff ?Pflege? im Erbschaftssteuergesetz weit auszulegen sei. So reicht es beispielsweise aus, dass die Pflege des Erblassers durch dessen Hilfsbedürftigkeit veranlasst war. Nicht erforderlich ist indes, dass der Erblasser pflegebedürftig gemäß Sozialgesetzbuch ist oder ihm eine konkrete Pflegestufe zugeordnet wurde, erläutern ARAG Experten (BFH, Az.: II R 37/15).  



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.08.2017 - 14:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1522998
Anzahl Zeichen: 1281

Kontakt-Informationen:
Stadt:

23.08.2017 (lifePR) - Wer sich fürsorglich um Mutter und Vater kümmert



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 145 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Erbschaftssteuer sparen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 166


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.