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VW Skandal Urteil - Landgericht Heilbronn: Genehmigung des KBA politisch motiviert und zum Schutz des systemrelevanten Herstellers (VW Konzern)

ID: 1522315


(ots) - Die im VW Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll &
Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstreitet weiteres
grundsätzliches Urteil zu Gunsten eines Geschädigten. Das Landgericht
Heilbronn, 9 O 111/16 hat mit Urteil vom 15.08.2017 einen Audi
Händler zur Rücknahme eines Audi Q 3 verurteilt, Zug um Zug gegen
Kaufpreisrückzahlung abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Das
Fahrzeug ist vom VW Abgasskandal betroffen. Das Landgericht Heilbronn
ist davon überzeugt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus einer
politischen Motivation und zum Schutz des systemrelevanten
Motorenherstellers (VW-Konzern) heraus die Genehmigung für das
Softwareupdate erteilt habe.

Der Kläger erwarb im Jahre 2014 von dem Autohändler das Fahrzeug
und bezahlte den Kaufpreis. Im September 2015 musste er dann
feststellen, dass das Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist und
eine Software beinhaltet, die den Schadstoffausstoß manipuliert. Er
wollte deshalb keine Nachbesserung hinnehmen, sondern das Fahrzeug
gegen Zahlung des Kaufpreises zurückgeben. Deshalb erklärte er über
seine Rechtsanwälte der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH den Rücktritt vom Kaufvertrag. Nachdem der Händler diesen
Rücktritt nicht akzeptierte, erhob er vor dem Landgericht Heilbronn
Klage gegen den Händler. Das Landgericht gab ihm nunmehr recht und
fand deutliche Worte. Zudem stellte das Landgericht fest, dass die
Ansprüche nicht verjährt sind. Sodann teilt das Landgericht Heilbronn
mit, dass das Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist.

Das Landgericht Heilbronn findet dann deutliche Worte zu dem
Verhalten des Kraftfahrt Bundesamtes (KBA):

"Die Genehmigung des Software-Updates durch das
Kraftfahrtbundesamt ist offensichtlich auch politisch motiviert und
dient dem Schutz eines systemrelevanten Motorenherstellers




(VW-Konzern). Sie besagt gerade nichts darüber, ob das Fahrzeug nach
dem Software-Update die beim Verkauf zugesagte Beschaffenheit
erreicht. Zur Überzeugung des Gerichts ist das auch nicht der Fall,
wie ein einfaches Gedankenexperiment zeigt:

Die Ingenieure der Motorenentwicklung hätten, wenn sie durch das
jetzige Update die Möglichkeit gesehen hätten, die zugesagten
Abgaswerte zu erreichen, dieses Update gleich bei der Produktion des
Motors eingebaut - sie hätten sich also die Entwicklung und
Programmierung des Modus 0 schlicht erspart und die Fahrzeuge im
Modus 1 hergestellt und ausgeliefert. Dass jemand zusätzlichen
Aufwand betreibt um das zu erreichen, was er ohne vorherigen Aufwand
bereits hatte, ist in der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten
Automobilbranche nicht vorstellbar. Es wurde vielmehr "geschummelt",
um den Test zu bestehen, sodann das Fahrzeug mit den bei einem
korrekten Test nicht erreichbaren Abgaswerten beworben und damit auch
mit dieser - nicht erreichbaren - Beschaffenheit verkauft. Um diese
Unkorrektheit bei Nachprüfungen zu verheimlichen, wurde weiter
entschieden, diese "Schummel-Software" in alle Fahrzeuge einzubauen
und nicht nur in die Fahrzeuge, die offiziell getestet wurden. Genau
dieses System kann nur als flächendeckendes Betrugssystem bewertet
werden, das zu einem so erheblichen Vertrauensverlust gegenüber
Dieselmotoren des Herstellers VW führt, dass ein nicht
nachbesserbarer merkantiler Minderwert nach den Gesetzen des freien
Marktes offensichtlich gegeben ist. Die betroffenen Fahrzeuge sind
auf dem Gebrauchtwagenmarkt nur mit erheblichem Abschlag zu
veräußern. Das tief sitzende Misstrauen der Kunden zeigt sich
insbesondere in den rückläufigen Zulassungszahlen für neue
Dieselfahrzeuge, obwohl diese der EURO-6-Norm entsprechen sollen.
Dieses hat negative Auswirkung auf die Preisentwicklung der
gebrauchten EURO-5-Diesel, wie dem streitgegenständlichen. Nach
einem Bericht der Zeitschrift "Der Spiegel" in der Ausgabe vom
05.08.2017 (dort Seite 15) sind die Preise für gebrauchte
Dieselfahrzeuge um bis zu 25 % gefallen und sind die Zulassungszahlen
für Dieselfahrzeuge im Vergleich zum Vorjahresmonat um 13 % gesunken.
Ergänzend wird auf die umfangreichen und im Internet zugänglichen
Untersuchungen des CAR-Insliluts der Universität Duisburg-Essen zu
diesem Thema verwiesen. Zudem gelten Dieselmotoren seit dem
Abgasskandal als Sündenböcke insbesondere für die
Feinstaubbelastung. Gemäß Presseberichten erwägen zumindest die
Städte München und Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die
auch die EURO 5 Norm nach dem Software-Update treffen werden. Ob das
auch geschehen wäre, wenn die Motoren des Typs EA 189 deutschlandweit
den Abgaswerten nahe gekommen wären, die sie in dem Testmodus 1
erreicht haben und dieses einen zusätzlichen Rücktrittsgrund
darstellt, mag der Bundesgerichtshof entscheiden. Einer Aufforderung
zur Nachbesserung bedurfte es demzufolge nicht, da der Schaden des
merkantilen Minderwerts hierdurch nicht zu beseitigen ist. Vielleicht
wird sich sogar in der Automobilindustrie die Erkenntnis durchsetzen,
dass lediglich eine Hardware-Lösung zumindest bei den
EUR-5-Fahrzeugen, kostenmäßig derzeit diskutiert zwischen 1.500.- bis
2.000.- EUR, den erforderlichen Schritt für eine umweltgerechte
Lösung bringen wird."

Damit findet das Landgericht Heilbronn deutliche Worte für das
Verhalten des KBA. Das Landgericht Heilbronn ist davon überzeugt,
dass die Freigabe des Updates politisch motiviert sei, dass dadurch
aber kein vertragsgemäßer Zustand hergestellt werde. Damit war die
Klage begründet.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
vertritt und berät mehr als 35.000 Geschädigte des Abgasskandals und
hat bereits mehr als 3.500 Klagen bundesweit gegen Händler und gegen
die Volkswagen AG eingereicht. Auch erste Klagen gegen Porsche wurden
kürzlich in Stuttgart erhoben. Die Kanzlei hat bereits zahlreiche
Urteile gegen Händler und gegen die Volkswagen AG erstritten.



Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei(at)dr-stoll-kollegen.de
www.vw-schaden.de

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 21.08.2017 - 18:39 Uhr
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