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Klage um Nichts: Rächt sich Hans im Glück an ehemaligen Franchisenehmer?

ID: 1504937


(ots) - Die seit über einem Jahr andauernde juristische
Auseinandersetzung zwischen Hans im Glück und der Paniceus Gastro
Systemzentrale GmbH hat heute ihre - völlig unnötige - Fortsetzung am
Landgericht München gefunden. Hans im Glück erhebt eine "Klage um
Nichts". Die Systemgastronomiekette verklagt ihren ehemaligen
Franchisenehmer auf Unterlassung: Die Hans-im-Glück-Optik dürfe nicht
in den neu geschaffenen Peter-Pane-Restaurants verwendet werden.
Tatsächlich gibt es in den Peter-Pane-Restaurants keine Gegenstände,
die in irgendeiner Form an Hans im Glück erinnern. Es liegt auf der
Hand, dass die erfolgreiche Gastronomie-Kette Peter Pane keine
Bestrebungen hat, die Restaurants wieder zurück in die
Hans-Im-Glück-Optik umzubauen.

Daher liegt die Vermutung nahe, dass es der
Hans-im-Glück-Geschäftsführung mit dieser "Klage um Nichts" vor allem
um die Gängelung eines ehemaligen Franchisenehmers geht.

Vor dem Hintergrund einer Schadenersatzklage in Höhe von rund vier
Millionen Euro von Paniceus gegen Hans im Glück erwägt das
Landgericht München die weitere Verhandlung auszusetzen.

Wahres Motiv und Hintergrund dieser überflüssigen, nur die
Gerichte beschäftigenden Auseinandersetzung ist eine Klage von
Paniceus gegen Hans im Glück, weil eine ungerechtfertigte Kündigung
des Franchisevertrags ausgesprochen und Pflichten des Franchisegebers
maßgeblich verletzt wurden. In Folge dessen hat Paniceus seine
Hans-im Glück-Lokale innerhalb weniger Wochen auf ein völlig neues
Konzept umstellen müssen: Peter Pane. Diese Umstellung erfolgte unter
extremen Zeitdruck; nach Eintritt der Kündigung war in wenigen
Details alte Ausstattung - für wenige Tage - noch im Einsatz gewesen.
Daraufhin erhob Hans im Glück eine Unterlassungsklage, obwohl der
Sachverhalt längst überholt war.




Daher geht es in dieser Klage tatsächlich um nichts. Es gibt
nichts, woraus Hans im Glück ein Unterlassungsurteil gegen Peter Pane
vollstrecken könnte. Auch ist der Burger-Kette ohnehin kein Schaden
entstanden.

Die heutige Gerichtsverhandlung ist ein weiterer Beleg für die
überaus rabiaten Geschäftsmethoden des ehemaligen Hans im
Glück-Geschäftsführers Thomas Hirschberger. So begründet die
unerwartete und unbegründete Kündigung des Franchisevertrages den
Verdacht, dass der Franchisenehmer Paniceus gezielt in
wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden sollte, um ihn dazu
zu bewegen, die zwölf Filialen in Norddeutschland an Hirschberger
unter Wert abzugeben. Paniceus hatte bereits 12 Millionen Euro in
diese Standorte investiert, so dass die Vermutung nahe lag, dass
Paniceus empfindliche Umsatzeinbrüche durch die angekündigte und
teils Realisierte Liefersperre des Franchisegebers nicht lange
durchhalten würde. Tatsächlich hat Paniceus jedoch nochmals erheblich
in die Betriebe investiert und mit enormem Aufwand das
Gastronomiekonzept Peter Pane realisiert. Dies wird seit mehr als
einem Jahr durch die Gäste angenommen, die den Mut und den Einsatz
aller Mitarbeiter belohnen.



Pressekontakt:
Jörg Forthmann

Faktenkontor GmbH
Ludwig-Erhard-Straße 37
D-20459 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 253185-111
Fax: +49 (0) 40 253185-311
Mobil: +49 (0) 178 66 11 757

E-Mail: joerg.forthmann(at)faktenkontor.de

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Datum: 28.06.2017 - 12:16 Uhr
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Hotel & Gaststätten


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