InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Pauschalurlaub: Wann haftet das Reisebüro?

ID: 1498222

ARAG Experten zu Auskunfts- und Sorgfaltspflicht im Reisebüro

(LifePR) - Wer einen Pauschalurlaub bucht, schließt mit dem Reiseveranstalter einen Reisevertrag. Das Reisebüro ist dagegen in der Regel nur der Reisevermittler und haftet nicht für eventuelle Mängel der Reise. Aus dem Vermittlungsvertrag mit dem Reisebüro entstehen aber Sorgfalts- und Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Deshalb gibt es auch Fälle, in denen das Reisebüro in die Verantwortung genommen werden kann. ARAG Experten nennen Beispiele.
Den Mund zu voll genommen
Nimmt der Reisebüromitarbeiter den Mund zu voll und verspricht mehr, als zur Reise im Katalog des Veranstalters steht, kann man direkt beim Büro Regress fordern, so ARAG Experten. Wichtige Informationen sollte man sich allerdings schriftlich geben lassen oder das Reisebüro zu zweit aufsuchen, um später einen Zeugen zu haben.
Zu teure Angebote
Will man möglichst günstig in den Urlaub fahren und fragt im Reisebüro ausdrücklich nach dem günstigsten Angebot für eine Pauschalreise, muss einem dieses aus dem Sortiment des jeweiligen Büros auch genannt werden. Wird es verschwiegen, und man findet dies später heraus, können die Mehrkosten beim Reisebüro als Schaden geltend gemacht. Das gilt allerdings nicht, wenn es sich um ein Angebot der Konkurrenz handelt und dieses nicht zum Sortiment des jeweiligen Reisebüros gehört, so ARAG Experten.
Falschauskünfte
Die Reisebuchung im Internet boomt. Reisebüros werden fast nur noch aufgesucht, wenn die Urlaubswilligen eine kompetente Beratung wünschen. Umso ärgerlicher, wenn man dann falsch oder gar nicht über Einreisebestimmungen informiert wird. Im schlimmsten Fall ist der Urlaub dann schon an der Grenze vorbei. Das kann zum Beispiel im Zusammenhang mit Visa- und Einreisebestimmungen passieren. Bei Pauschalreisen liegt die Informationspflicht hier beim Reiseveranstalter. Anders ist es, wenn zum Beispiel nur ein Flug gebucht wird. Ist für den Reisebüro-Mitarbeiter erkennbar, dass für die Einreise ein Visum benötigt wird, muss dieser auch ungefragt darauf hinweisen. Das gilt jedoch nur für deutsche Staatsbürger. Angehörige anderer Staaten müssen sich selbst informieren, denn es ist einem Reisebüro nicht zuzumuten, sämtliche Visabestimmungen zu kennen. Trotzdem sollte man sich nicht auf diese Informationspflicht verlassen und unbedingt direkt nachfragen. Denn es wäre mehr als ärgerlich, wenn einem oder allen Reisenden die Einreise verweigert wird und man den Rückflug antreten muss. In diesem Fall ist das Reisebüro allerdings schadensersatzpflichtig, sofern es eine falsche oder eben gegebenenfalls keine Information gegeben hat. Gleiches gilt für eine Falschauskunft über Flugzeiten oder nötige Impfungen. Über Pflichtimpfungen zur Einreise in ferne Länder und empfohlene Impfungen und Immunisierungen informieren sich Urlauber besser rechtzeitig zum Beispiel auf den Seiten des Bernhard-Nocht-Instituts für Tropenmedizin (BNITM).




Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/reise-und-freizeit/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.06.2017 - 09:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1498222
Anzahl Zeichen: 3373

Kontakt-Informationen:
Stadt:

seldorf



Kategorie:



Dieser Fachartikel wurde bisher 193 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Pauschalurlaub: Wann haftet das Reisebüro?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Aber es gibt doch einen Bademeister! ...

(Frei-)Bad wieder voll öffnen darf: Die Temperaturen steigen und der Wunsch, ins kühle Nass zu springen, wächst. Schaut man auf die Online-Plattformen der Bädergesellschaften, sind oft bereits innerhalb weniger Stunden alle verfügbaren Tickets ...

Starkregen nichts für schwache Nerven ...

Autos, vollgelaufene Keller: Nach der ersten Hitzewelle folgte am Wochenende mit Tief Yap ein Unwetter mit rekordverdächtigen Regenmengen. Entstehende Schäden werden bei Naturgewalten zwar unter Umständen von den Gebäude- und Hausratversicherunge ...

Der erste Schritt zum Eigenheim ...

Regel nicht die gesamte Summe aus der Portokasse, sondern finanziert den Traum der eigenen vier Wände mit Hilfe eines Darlehens. Dabei können künftige Eigenheimbesitzer nicht nur zwischen diversen Finanzierungsformen wählen, sondern es gibt eini ...

Alle Meldungen von ARAG SE



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.210
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 68


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.