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Zumeldung - Mischpreise bei Arzneimitteln

ID: 1484097


(ots) - Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
entschied kürzlich in Bezug auf das Arzneimittel Albiglutid in einem
einstweiligen Verfahren, dass eine Mischpreisbildung rechtswidrig
sei, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss bei einer Patientengruppe
einen Zusatznutzen erkannt und zugleich bei einer oder mehreren
anderen einen Zusatznutzen verneint hat. Geklagt hatte der
GKV-Spitzenverband.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat am Mittwoch (26. April
2017) eine Pressekonferenz zum Thema mit dem Titel "Gericht:
Erstattungsbetrag für Arzneien darf kein Mischpreis sein - Folgen für
Ärzte gravierend" veranstaltet.

Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK
Baden-Württemberg äußert sich dazu wie folgt:

"Die Eilentscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg
weist in die richtige Richtung. Die gelebte Praxis von
Pharmaunternehmen, ihr neu auf den Markt gekommenes Arzneimittel nach
abgeschlossener Preisverhandlung mit dem Spitzenverband der
Krankenkassen bei Ärzten als ''stets wirtschaftlich'' zu bewerben, wird
von der AOK Baden-Württemberg seit jeher kritisch gesehen.
Schließlich sind Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit immer
patientenindividuell vom verordnenden Arzt zu beurteilen.

Für verordnende Ärzte bedeutet die vom Gericht gefällte
Eilentscheidung keinen Eingriff in die Therapiefreiheit. Der Arzt
verantwortet schon immer und ausnahmslos die für den konkreten
Patienten ausgewählte Arzneimitteltherapie. Das verordnete
Arzneimittel ist dabei stets und vorher mit verfügbaren Alternativen
abzugleichen. Spricht kein qualitatives Argument für die Verordnung
eines teureren Arzneimittels, so ist im Sinn der Solidargemeinschaft
und des Wirtschaftlichkeitsgebots seit jeher die günstigere
Alternative zu verordnen."



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Presselstraße 19
70191 Stuttgart

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Datum: 26.04.2017 - 14:17 Uhr
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