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Digitale Kommunikation im Gesundheitswesen: Elektronische Akten in Patientenhand nicht weiter verzögern

ID: 1471565


(ots) - Viele digital unterstützte medizinische
Versorgungsszenarien lassen sich nur mit elektronischen
Patientenakten in der Hoheit von Bürgern bzw. Patienten sinnvoll
umsetzen. Auf die bisher nur vage Ankündigung solcher Akten im
E-Health-Gesetz sollten deswegen Maßnahmen folgen, die es allen
Bürgern erlauben, auf freiwilliger Basis derartige Akten anzulegen.
Gleichzeitig gilt es, inhaltliche und technische Anforderungen zu
definieren, um Insellösungen zu vermeiden.

Elektronische Patientenakten gestatten es den Bürgern,
gesundheitlich relevante Daten zu sammeln, sie selbstständig zu
verwalten und sie denjenigen unkompliziert und schnell zugänglich zu
machen, die einen Zugang zu diesen Daten benötigen. In vielen
europäischen Ländern sind elektronische Patientenakten mittlerweile
zentrales Element nationaler E-Health-Strategien. So wird in
Österreich seit Ende 2015 von der dortigen Sozialversicherung die
nationale Gesundheitsakte ELGA aufgebaut.

Jeder Österreicher, der die ELGA nutzen möchte, kann darauf per
Webbrowser oder Mobilgerät zugreifen. Derzeit werden alle
österreichischen Krankenhäuser angebunden. Die Arztpraxen sollen bald
folgen. Aus der Schweiz ist Ähnliches zu berichten: Dort befindet
sich eine stark dezentral organisierte Patientenakte in Aufbau,
elektronisches Patientendossier genannt. Ein intensiv diskutiertes
und dann mit großer Mehrheit verabschiedetes Bundesgesetz machte den
Weg frei.

Ziel ist die elektronische Akte unter Kontrolle des Bürgers

Auch im deutschen Gesundheitswesen werden sich viele der mit der
Digitalisierung verknüpften Hoffnungen nur erfüllen, wenn
elektronische Patientenakten flächendeckend zur Verfügung stehen. Das
sieht auch die Politik so. So haben die Bundestagsabgeordneten Katja
Leikert und Maik Beermann ein Strategiepapier der CDU-Fraktion




vorgelegt, in dem sie die Einführung elektronischer Akten fordern:
"Mit der ePatientenakte, auf die der Patient über das Internet
jederzeit zugreifen kann, hat er einen Überblick über Diagnosen und
Therapien und kann besser in gemeinsame Entscheidungsprozesse
eingebunden werden", so Leikert und Beermann.

Tatsächlich entstehen derzeit an mehreren Stellen im deutschen
Gesundheitswesen elektronische Patientenakten, die mittelfristig
Bestandteil einer bundesweiten Akteninfrastruktur werden könnten. So
lässt die Techniker Krankenkasse (TK) eine elektronische
Patientenakte entwickeln, die als zentrale Online-Akte in einem
Rechenzentrum des IT-Dienstleisters auf deutschem Boden gehostet
werden soll. "Diese Akte wird bei uns eine Satzungsleistung. Alle
unsere Versicherten haben darauf Anspruch", betont
TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas. "Wir wollen die Akte auch
über unsere App zugänglich machen, so dass ein mobiler Zugriff
gewährleistet ist."

In einem ersten Schritt will die Krankenkasse die Patientenakten
ihrer Versicherten mit jenen Daten füllen, über die sie ohnehin
verfügt. So könnte beispielsweise ein elektronischer Impfpass
umgesetzt werden. "Wir werden Verordnungsdaten einspielen und mit
zeitlicher Verzögerung auch ambulante Diagnosen und Leistungen", so
Baas. In weiteren Ausbauschritten sollen dann Versicherte eigene
Daten, zum Beispiel Sensordaten, einstellen können. Auch soll es
Schnittstellen zu medizinischen IT-Systemen geben.

Anforderungen an Patientenakten müssen klar definiert sein

Ein zweites krankenkassengetriebenes Aktenprojekt, das bei den
Schnittstellen ebenfalls auf IHE-Profile setzt, läuft aktuell bei der
AOK Nordost. Dort wird mit einem IT-Dienstleister und in Kooperation
mit mehreren privaten Krankenhausketten, einem Ärztenetz und der KV
Mecklenburg-Vorpommern eine regionale Gesundheitsplattform
vorangetrieben, auf der unterschiedliche Anwendungen zur Verfügung
gestellt werden können.

"Aus Sicht der Gesundheits-IT-Anbieter und vor allem aus Sicht des
Patienten ist es zu begrüßen, dass das Thema ePA endlich in den Fokus
rückt. Ziel sollten allerdings nicht aufwändige Insellösungen
einzelner Krankenkassen sein, sondern Aktenlösungen, die
einheitlichen technischen und semantischen Standards folgen", betont
Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des Bundesverbands
Gesundheits-IT - bvitg e.V.

Wichtig ist dem bvitg zudem, dass es einen freien Markt
elektronischer Patientenakten gibt, bei dem der Bürger oder Patient
das Recht hat, zwischen konkurrierenden Aktenlösungen zu wählen und
die Kosten dafür dann auch erstattet zu bekommen. Detailliert
zusammengefasst ist die Position des bvitg zu elektronischen
Patientenakten in einem neuen Positionspapier, das im März 2017
vorgelegt wurde. Hier wird auch die Forderung der Leistungserbringer
nach einer Vergütung des Einstellens und Einlesens von Daten sowie
für Datenpflege und Aktualisierung unterstützt.

Gesetzlicher Justierungsbedarf

Um das Ziel eines Netzes interoperabler, vom Patienten
kontrollierter elektronischer Patientenakten zu erreichen, sind noch
einige gesundheitspolitische Weichenstellungen erforderlich, sowohl
auf gesetzlicher Ebene als auch auf Ebene der Selbstverwaltung und
der in der Hand der Selbstverwaltungen liegenden
Betreibergesellschaft für die Telematikinfrastruktur (gematik).

Auf gesetzlicher Ebene sollte im Patientenrechtegesetz des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und ergänzend im Sozialgesetzbuch das Recht
des Bürgers auf strukturierte Gesundheitsdaten festgehalten werden.
Auch sollten die Vorgaben für die Einführung der ePA präzisiert
werden. So sind elektronische Patientenakten seit dem Inkrafttreten
des E-Health-Gesetzes Anfang 2016 zwar explizit als Anwendung der
Telematikinfrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen im §291a SGB
V verankert. Die Regelungen sind aber noch sehr unkonkret.

Das betrifft die Fristen für die Einführung solcher Akten, die
weiter spezifiziert werden müssen, aber auch die Finanzierung und
einige Details der Umsetzung. So lassen sich aus Sicht der Industrie
elektronische Patientenakten und elektronische Patientenfächer
schlecht trennen. Künftige Akten dürften eher beides enthalten,
sowohl Daten medizinischer Institutionen als auch vom Patienten
eingestellte Daten.

Keine falschen Weichenstellungen

Sehr fraglich ist schließlich, ob das ebenfalls im E-Health-Gesetz
angelegte Interoperabilitätsverzeichnis, das im Sommer 2017 seinen
Betrieb aufnehmen soll, geeignet ist, die nötige technische
Standardisierung bei elektronischen Patientenakten voranzubringen. So
wie das Interoperabilitätsverzeichnis derzeit geplant ist, besteht
die Gefahr, dass die Selbstverwaltung bzw. die gematik die Zulassung
von Standards steuert, statt sich die besten Standards im freien
Wettbewerb der Lösungen entwickeln zu lassen. Am Ende könnte das dazu
führen, dass jeder Versorgungssektor eigene Standards etabliert, was
letztlich den Zugang des Patienten zu seinen Daten erschweren würde.
Auch auf der conhIT- Connecting Healthcare IT 2017 wird die
elektronische Patientenakte eines der großen Themenschwerpunkte sein.
Unter anderem werden folgende Veranstaltungen das Thema behandeln:

- Kongress-Session 15 "Gesundheits-IT vs. Consumer-IT -
Unüberbrückbare Gegensätze oder die Notwendigkeit zum Handeln?" (27.
April 2017; 09:30 - 11:00 Uhr)
- Messeführung "Elektronische Patientenakte (27. April 2017; 13:00 -
14:00 Uhr)
- Podiumsdiskussion/ Präsentation "Scheitern die Systemakteure an
ihren eigenen Sektorengrenzen?" (27. April 2017; 14:15 - 15:15 Uhr)

Weitere Informationen zum aktuellen conhIT-Programm 2017 finden
Sie hier: http://www.conhit.de/BesucherService/Programm/index.jsp
Informationen zu den Messe-Highlights finden Sie hier:
http://ots.de/LMKNC

Über die conhIT - Connecting Healthcare IT

Die conhIT richtet sich an Entscheider in den IT-Abteilungen, im
Management, der Medizin und Pflege sowie an Ärzte, Ärztenetze und
Medizinische Versorgungszentren, die sich über die aktuellen
Entwicklungen von IT im Gesundheitswesen informieren, Kontakte in der
Branche knüpfen und sich auf hohem Niveau weiterbilden wollen. Als
integrierte Gesamtveranstaltung mit Messe, Kongress, Akademie und
Networking-Events bündelt sie an drei Tagen die Angebote, die für die
Branche attraktiv sind. Die conhIT, die 2008 vom Bundesverband
Gesundheits-IT - bvitg e.V. als Branchentreff der Healthcare IT
initiiert wurde und von der Messe Berlin organisiert wird, hat sich
mit 451 Ausstellern und rund 9.000 Besuchern zu Europas wichtigster
Veranstaltung rund um IT im Gesundheitswesen entwickelt. Die conhIT
wird in Kooperation von den Branchenverbänden Bundesverband
Gesundheits-IT - bvitg e.V., GMDS (Deutsche Gesellschaft für
Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie) e.V., BVMI
(Berufsverband Medizinischer Informatiker) e.V. sowie unter
inhaltlicher Mitwirkung von KH-IT (Bundesverband der
Krankenhaus-IT-Leiterinnen/Leiter) e.V. und CIO-UK (Chief Information
Officers - Universitätsklinika) gestaltet. Diese Presse-Information
finden Sie auch im Internet: www.conhit.de



Pressekontakt:
Bundesverband
Gesundheits-IT - bvitg e. V.
Natalie Gladkov
Pressereferentin
Taubenstraße 23
10117 Berlin
Tel.: +49 30 20622 5818
Fax: +49 30 20622 5869
natalie.gladkov(at)bvitg.de

Messe Berlin GmbH
Britta Wolters
Pressereferentin
Messedamm 22
14055 Berlin
Tel.: +49 30 3038 2279
Fax: +49 30 3038 912279
wolters(at)messe-berlin.de

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Datum: 24.03.2017 - 09:49 Uhr
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