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Günstige Darlehen und Zuschüsse beim altersgerechten Umbau / Finanzieller Zuschuss für den Treppenlift

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(ots) - Im Alter wird vieles schwerer. Sei es aus dem Sessel
aufzustehen, eine Dusche zu nehmen oder Treppen zu gehen. Trotz
zunehmender Einschränkungen besteht bei den meisten älteren Menschen
der Wunsch, möglichst lange in der vertrauten Wohnung zu bleiben.
Dies macht teilweise umfangreiche Umbaumaßnahmen wie den Umbau des
Bads oder den Einbau eines Treppenlifts notwendig.

Gut zu wissen: Die zumeist auch finanziell aufwändige
Wohnraumanpassung wird durch verschiedene Finanzierungshilfen
gefördert. Ein umfangreicher Ratgeber der Deutschen Seniorenliga
(DSL) zeigt auf, was beim barrierefreien Umbau zu beachten ist und
welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Geld von der Pflegekasse

Pflegebedürftige können für den Einbau eines Treppenliftes einen
Zuschuss von bis zu 4.000 Euro aus der Pflegekasse erhalten. Leben
zwei Pflegebedürftige im Haushalt, können es sogar bis zu 8.000 Euro
sein. Voraussetzung ist die Bestätigung der Pflegebedürftigkeit durch
die Einstufung in einen Pflegegrad. Außerdem muss die
Wohnraumanpassung eine Maßnahme sein, die die selbstständige
Lebensführung ermöglicht bzw. wiederherstellt.

Fördermittel von Kommunen und Ländern

Darüber hinaus gibt es von Stiftungen, Land und Kommunen weitere
Förderprogramme für barrierefreie Wohnanpassung. Die Art der
Förderung sowie die Förderhöhe sind dabei sehr unterschiedlich. Das
können Zuschüsse oder auch zinsgünstige Darlehen sein. Informationen
erhält man bei einer Wohnberatung oder der Seniorenberatungsstelle
vor Ort.

KfW-Kredit

Die Förderbank KfW hält zinsgünstige Kredite für notwendige
Umbauten bereit, zum Beispiel für Wege zum Gebäude, Maßnahmen im
Sanitärbereich, die Überwindung von Niveauunterschieden durch Rampen
oder Treppenlifte. Der Zinssatz liegt je nach Laufzeit,




Zinsbindungsfrist und Zahl der tilgungsfreien Jahre zwischen 1,91
Prozent und 2,47 Prozent. KfW-Darlehen müssen über eine Bausparkasse
oder eine Bank beantragt werden.

Steuerlich absetzbar

Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sowie den Einbau eines
Treppenlifts können als außerordentliche Belastung steuerlich
abgesetzt werden. Die Höhe der Steuerersparnis richtet sich nach den
Einkommens- und Familienverhältnissen.

Investition lohnt sich

"Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische
Wohlergehen älterer Menschen von eminenter Wichtigkeit und fördert
darüber hinaus die Bereitschaft und Fähigkeit zur Selbsthilfe.
Hierdurch kann ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben mit
gewohnter Lebensqualität bis ins hohe Alter sichergestellt werden",
meint Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Deutschen
Seniorenliga. "Deshalb sollte man schon frühzeitig bei allen
Umbaumaßnahmen auch an altersgerechte Verbesserungen denken und die
Umbaumaßnahmen als sinnvolle Investition in die eigene Zukunft
sehen", so Hackler.

Informativer Ratgeber

Die Seniorenliga hat in dem kostenlosen Ratgeber "Zuhause mobil -
Treppenlifte" die wichtigsten Aspekte von der Planung bis zur
Finanzierung von Treppenliften zusammengefasst. Er beschreibt zudem
detailliert und übersichtlich, welche Qualitätskriterien bei der
Anschaffung eines Treppenlifts zu beachten sind. Bestelladresse: DSL,
Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. www.dsl-treppenlifte.de



Pressekontakt:
Deutsche Seniorenliga e.V.
c/o MedCom International GmbH
René-Schickele-Straße 10
53123 Bonn
Fon: 0049 (0)228-30 82 1-0

Original-Content von: DSL e.V. Deutsche Seniorenliga, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 23.03.2017 - 10:00 Uhr
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