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SPD-Vorschlag ist keine Alternative zu Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel (FOTO)

ID: 1457924


(ots) -
Zum Vorschlag der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar und
Edgar Franke, die Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) zur Arzneimittelpreisbindung vom Oktober 2016 durch eine
Änderung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) abzufangen, erklärt
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt:

"Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier
unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch
das EuGH-Urteil entstanden sind. Die Beiden bestätigen zwar, dass
inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken
geschaffen wurden und Handlungsbedarf besteht. Aber die richtigen
Konsequenzen ziehen sie trotzdem nicht. Stattdessen wird eine
Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das
Ende der Wahlperiode retten will.

Der Vorschlag, Boni von Versandhändlern für Rezepte auf einen Euro
zu begrenzen, hilft niemandem: Erstens ist er europarechtlich nicht
zu halten. Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für
ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne
sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen.
Zweitens würde auch die Begrenzung der Boni nichts daran ändern, dass
ein destruktiver Preiswettbewerb entsteht, Krankenkassen ihre
Versicherten zu Versendern dirigieren und viele Apotheken vor Ort auf
der Strecke bleiben.

Hier fehlt es offensichtlich an Mut, eine saubere Lösung zu
unterstützen und den Weg des Gesundheitsministeriums hin zum Verbot
des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneien mitzugehen.
Dass der europarechtlich in Ordnung ist, beweisen 21 EU-Staaten, in
denen dieses Verbot gilt. Die Behauptung von Dittmar und Franke, die
Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines
Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, ist




falsch. Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf
noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die
Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch
den Bundespräsidenten können auch später erfolgen."

Mehr Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse(at)abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett(at)abda.de

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