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Vorfahrt für Fasching und Karneval

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(LifePR) - Fahrzeughalter in Mainz, Düsseldorf, Köln und anderen Karnevalshochburgen parken am Rosenmontag gefährlich. Wer nämlich sein Auto am Weg des Karnevalsumzuges in einem verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der eingezeichneten Parkplätze abstellt, muss laut ARAG Experten für die Abschleppkosten unter Umständen tief in die Tasche greifen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Selbst die so genannte Parkerleichterung für Schwerbehinderte ließen die Richter nicht als Ausrede gelten, weil der Autofahrer nicht nachweisen konnte, dass der behauptete Arztbesuch tatsächlich stattgefunden hatte (VerwG Koblenz, Az.: 4 K 536/09).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/



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Datum: 17.02.2017 - 09:58 Uhr
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