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Rheinische Post: Kommentar: Der Fiskus schlampt

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(ots) - Das Verfassungsgericht hat das letzte Wort,
doch das Finanzgericht Niedersachsen hat die Berechnung des
Kinderfreibetrags schon mal in der Luft zerrissen. Das ist peinlich
für das Bundesfinanzministerium, das sich gerne als Hort der
Seriosität geriert. 2014 hatte die Regierung es einfach unterlassen,
die Erhöhung des Freibetrags an die Steuerzahler weiterzureichen. Was
ist das für ein Demokratie-Verständnis? Gerade beim Existenzminimum
von Kindern verbietet sich Schlamperei. Zugleich geht die Kritik der
Richter weit über 2014 hinaus. Sie werfen dem Gesetzgeber eine
grundsätzliche Ungleichbehandlung vor: Beim Kinderfreibetrag nimmt
der Staat auf das Alter der Kinder keine Rücksicht, bei Hartz IV
schon. Dabei geht es in beiden Fällen um die Sicherung des
Existenzminimums. Das hat zur Folge, dass für volljährige Kinder in
der Ausbildung ein geringerer Betrag steuerfrei gestellt wird als für
Kinder, die von der Schule gleich in Hartz IV wechseln. Anstrengung
wird bestraft, Nichtstun belohnt - das empört die Verfassungsrichter
hoffentlich genauso wie die betroffenen Eltern.

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Datum: 02.12.2016 - 20:00 Uhr
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